Appel des Auer Rathauses:Feuerwerk nur an Mitternacht

Die Marktverwaltung Au bittet um Vorsicht in der Silvesternacht beim Umgang mit Feuerwerk, insbesondere von Brücken und anderen höher gelegenen Stellen aus. Wegen der Brandgefahr dürfen Feuerwerkskörper nicht in Richtung von tiefer gelegenen Gebäuden oder Brennholzlagern geschossen werden. Wegen der Unfallgefahr sollte, auch im eigenen Interesse, nur zugelassene Ware verwendet werden. Mit Rücksicht auf ruhebedürftige Mitbürger und die Tierwelt wird darum gebeten, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Mitternacht zu begrenzen und nicht bis in die Morgenstunden auszudehnen.

© SZ vom 31.12.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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