Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt:Geschrei im Treppenhaus

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Ein 52-jähriger Mann fühlt sich durch seine Nachbarn gestört - deshalb droht er sie umzubringen.

Von Alexander Kappen, Freising

Offenbar schwelte der Nachbarschaftszwist in dem Freisinger Mehrfamilienhaus schon längere Zeit. "Das geht seit drei Jahren so", berichtete der 52-jährige Angeklagte am Amtsgericht Freising. In der Wohnung einer Nachbarin käme es immer wieder zu lauten Streitigkeiten, die ihn in seiner Ruhe störten. An jenem Tag im vergangenen Februar "hat's mir dann gereicht", gab er zu. Er habe gegen die Wohnungstür der Frau geklopft und laut gebrüllt. Allerdings nicht den Satz "Ich bring' euch alle um", wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, beteuerte er. Richter Michael Geltl glaubte ihm nicht. Er verurteilte den 52-Jährigen wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1530 Euro.

Die Erinnerung des Angeklagten wollte nicht so recht mit dem zusammenpassen, was eine Zeugin in der Verhandlung erzählte, die ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus wohnt und damals die Polizei geholt hatte. Der Vorfall habe sich am Abend zugetragen, behauptete der Angeklagte. In der Nachbarwohnung sei es wieder mal rund gegangen. "Die kommen immer um Mitternacht heim, und dann diese ewige Streiterei, das hält ja schon kein Gesunder aus - und ich erst recht nicht, ich habe eine Persönlichkeitsstörung", sagte er. Er habe fünf Halbe Bier getrunken und dann fest gegen die Tür der Nachbarin geschlagen. "Das hätte ich nicht machen sollen, ich weiß", sagte er: "Aber ich habe nur geschrien: Das ganze Theater bringt mich um, holt's die Polizei."

Laut der Zeugin hatte sich der Vorfall jedoch in der Früh zugetragen. Sie sei um halb acht im Bad gestanden, um sich für die Arbeit fertig zu machen, als sie ein lautes Klopfen und Schreien vernahm. Der Angeklagte habe gebrüllt, der Freund der Nachbarin sei in deren Wohnung und bringe sie um. Später hörte sie den Angeklagten am Flur schreien: "Ich bring euch alle um!" Der 52-Jährige brülle öfter mal rum, "aber an dem Tag habe ich es mit der Angst bekommen und die Polizei gerufen, ich hab mich nicht mehr getraut, die Wohnung zu verlassen und in die Arbeit zu gehen". Eine Zeit lang sei sie nach dem Vorfall nur noch mit Pfefferspray und einem Messer vor die Tür gegangen.

Die Polizei habe bestätigt, um 7.45 Uhr in dem Haus gewesen zu sein und nicht am Abend, sagte der Richter. Er war überzeugt, dass der Angeklagte lügt. Die Zeugin habe die Drohung auf sich bezogen, das habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Der ist übrigens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung mehrfach vorbestraft. "Sie können eh froh sein, wenn Sie nur eine Geldstrafe bekommen", sagte der Richter zum Angeklagten. Der hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, wodurch es zu der Verhandlung kam. Der Richter versuchte mehrmals, den Angeklagten noch umzustimmen und seinen Einspruch auf die Höhe der verhängten Geldstrafe zu beschränken. Dann gelte das als Geständnis und wirke strafmildernd. Doch der Angeklagte bestritt den Vorwurf bis zum Schluss, weshalb er nun statt der im Strafbefehl vorgesehenen 60 Tagessätze 90 zahlen muss.

© SZ vom 06.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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