Amtsgericht:Kinderpornografie weiterverbreitet

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Angeklagter aus dem Landkreis Freising akzeptiert Strafbefehl nun doch

Am Ende war wohl die Beweislast zu drückend: Der Angeklagte aus dem Landkreis Freising nahm seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl der Generalstaatsanwaltschaft zurück. Dem war eine Beratung unter den Prozessbeteiligten am Freisinger Amtsgericht sowie ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten, der sich wegen des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten musste, vorangegangen. Das Strafmaß kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

Eine Besonderheit bei diesem Prozess war, dass die Kommunikation mit dem Angeklagten über Gebärdensprache lief. Dazu war eigens eine Dolmetscherin geladen, welche die Äußerungen im Gerichtssaal simultan übersetzte. Der Angeklagte ist taubstumm. Ihm war vorgeworfen worden, vor zwei Jahren vier Videos kinder- und jugendpornografischen Inhalts über den Facebookmanager sowie über Whatsapp verbreitet zu haben.

Ins Rollen brachte den Fall eine US-amerikanische Behörde. Diese durchsucht die Inhalte von Nutzern nach kinderpornografischem Material und meldet Verstöße an deutsche Strafverfolgungsbehörden weiter. So war es im Fall des Beschuldigten, der ein Video über den Messengerdienst von Facebook hochgeladen hatte. Über das Bundeskriminalamt wiederum war dann eine entsprechende Nachricht mitsamt Personalien an die Erdinger Kriminalpolizei weitergereicht worden. "Ich habe mir den Account angeschaut. Die Daten haben gepasst", sagte ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter. Anhand der spezifischen IP-Adresse verfolgten die Polizisten die Spur zurück bis zum Nutzer des Computers und überprüften die Personalien sowie das soziale Umfeld des Verdächtigen. "Wir haben relativ zeitnah ermittelt", schilderte der Kriminalpolizist weiter. Nur zwei Tage waren seit dem Hochladen des Videos vergangen.

Es sei dann zu einem Durchsuchungsbeschluss gekommen, berichtete der Zeuge weiter. Ein Kollege von ihm gab seinen Eindruck vom Procedere wieder. Der Beschuldigte habe keineswegs schockiert vom Besuch der Polizei gewirkt, habe sich neutral verhalten und den Beamten Zutritt zu seiner Wohnung gewährt. Diese beschlagnahmten einen PC, zwei Smartphones und Datenträger.

Der Angeklagte ließ über die Gebärdendolmetscherin ausrichten: "Ich mach so etwas nicht. Das würde ich nie tun." Sein Verteidiger fügte hinzu, sein Mandant habe die Videos nicht bewusst weitergeleitet. Schließlich bekomme man über Whatsapp schon mal irgendwelche Videos zugeschickt, ohne diese dann überhaupt anzuschauen.

Die Ausführungen des Sachverständigen standen diesen Einlassungen entgegen. Was den PC betrifft, stimmt die Adresse mit der des Beschuldigten überein. Auf einem Smartphone fanden die Ermittler drei weitere Videos, die über Whatsapp verschickt worden waren. Richterin Tanja Weihönig forderte die Prozessbeteiligten zu einem Gespräch auf. Über dessen Inhalt unterrichtete der Verteidiger seinen Mandanten. Anschließend verkündete er: "Wir nehmen die Einspruch zurück."

© SZ vom 11.09.2020 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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