Amtsgericht Freising:Vier Pistolen im Tresor

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Ausgerechnet bei einem Polizisten haben Zollbeamte halbautomatische und nicht gemeldete Waffen gefunden. Das Urteil der Amtsrichterin fiel milde aus.

Peter Becker

Das ist dumm gelaufen: Ausgerechnet bei einem Polizisten haben Zollbeamte bei einer Hausdurchsuchung im Oktober des vergangenen Jahres drei halbautomatische Waffen, eine nicht angemeldete Schusswaffe und ein Springmesser gefunden. Es handelt sich dabei allerdings um einen minderschweren Verstoß gegen das Waffengesetz. Ein Freund hatte die Pistolen zwei Tage zuvor in einem Schränkchen gefunden. Der Beschuldigte bewahrte sie einstweilen in einem Tresor auf. Er hatte zwar die Absicht, sie im Landratsamt abzugeben, doch die Hausdurchsuchung kam ihm zuvor. Richterin Sabine Mittlmaier verurteilte den Mann am Freisinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3600Euro.

(Foto: iStockphoto)

Der Beschuldigte hatte sich bislang gar nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sonst wäre ihm die Hauptverhandlung erspart geblieben, sagt die Richterin am Ende der Verhandlung. Warum der Mann scheinbar so störrisch war, klärte sich bei seiner Aussage auf. Er hat eine zermürbende Scheidung hinter sich. Und damals habe ihm sein Rechtsanwalt geraten, bei Anschuldigungen zunächst einmal gar nichts zu sagen, erklärte er.

So geschah das auch im Oktober des vergangenen Jahres. Morgens klingelte es an seiner Tür und als er noch im Schlafanzug öffnete, standen zehn Zollbeamte vor ihm. Die wollten eine Hausdurchsuchung machen, weil der Verdacht auf Vorenthalt von Arbeitsentgelt bestand. Der Beschuldigte führt nämlich aktuell ein Transportunternehmen und ist vom Polizeidienst beurlaubt.

Die Zollbeamten wollten eigentlich nur Ordner und Computer durchforsten. Weil sie aber wussten, dass der Beschuldigte legaler Inhaber einer Waffe ist, wollten sie zunächst dessen Pistole sicherstellen. Als der Mann seinen Tresor öffnete, befanden sich außer dessen eigener Schusswaffe noch drei halbautomatische Waffen darin. Deren Vorhandensein erklärt der Angeklagte folgendermaßen: Er habe einen Freund gehabt, der mittlerweile gestorben sei, erzählt er. Der habe ihm ein Kästchen vermacht, das er achtlos in seine Werkstatt gestellt habe.

Jahrelang habe er sich nicht darum gekümmert. "Zwei Tage vor der Durchsuchung kam ein rumänischer Freund", schildert er weiter. Dem habe er das Kästchen nebst Matratzen und Plastikfenstern mitgeben wollen. "Ich habe den Schrank mit Gewalt geöffnet", bestätigt der Zeuge. In einem abgetrennten Bereich der Schubladen habe er die in Lappen eingewickelten Waffen und Munition gefunden.

Der Zeuge sagt, er habe sofort seinen Freund gerufen. Der sei ziemlich überrascht gewesen und habe sie dann in seinen Tresor gelegt. "Am nächsten Tag habe ich dann im Freisinger Landratsamt angerufen", beteuert der Beschuldigte. Er habe sich erkundigen wollen, wann er die Waffen abgeben könne. Das war die einzige Aussage, der Richterin Sabine Mittlmaier und die Staatsanwältin keinen Glauben schenkten. Der eigens herbeigerufene Sachbearbeiter konnte sich nämlich nicht daran erinnern, dass jemand bei ihm drei halbautomatische Waffen hätte abgeben wollen. "Ich hätte sicher einen Vermerk gemacht", sagt er.

Richterin Sabine Mittlmaier kam ebenso wie die Staatsanwältin zu dem Schluss, dass ein minderer Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. Maximal zwei Tage seien die Waffen vorsätzlich im Besitz des Angeklagten gewesen. Dazu wurde in der Kommode eine weitere Schusswaffe gefunden. Eine Pistole sei noch funktionsfähig gewesen, andere entweder nur bedingt oder gar nicht. Was am Tatbestand nichts ändert. "Die nicht funktionierenden Teile hätte man erneuern können", wendete die Staatsanwältin ein. Und Waffenteile seien gebrauchsfähigen Pistolen gleichgestellt. Zugunsten des Angeklagten sprach auch, dass er die gefunden Waffen sofort in einem Tresor verwahrte. Die Geldstrafe ist in 80 Tagessätzen zu zahlen. Damit gilt der Polizist als nicht vorbestraft.

© SZ vom 21.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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