Amtsgericht Freising:Mittelfinger kostet 300 Euro

Lesezeit: 1 min

Zuerst betätigte er mehrmals die Lichthupe, dann überholte er rechts und zeigte besagte Geste: Das Amtsgericht Freising hat einen Autofahrer zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.

Peter Becker

Auch wenn sich mancher Autofahrer darüber ärgert, wenn andere Verkehrsteilnehmer scheinbar die linke Spur auf der Autobahn blockieren: Es ist nicht die feine Art, seinem Ärger darüber Luft zu verschaffen, indem man ihnen den erhobenen Mittelfinger zeigt.

Drängler auf der Autobahn: In Freising ist ein Autofahrer zu einer Geldbuße verurteilt worden - weil er andere Verkehrsteilnehmern den Mittelfinger gezeigt hat. (Foto: DPA-SZ)

Als solch ein Rüpel hatte sich im März dieses Jahres der Fahrer eines Transporters aus Manching entpuppt. Vor dem Freisinger Amtsgericht musste er sich nun wegen Beleidigung verantworten. Das Verfahren gegen ihn wurde allerdings gegen eine Geldbuße von 300 Euro eingestellt, die er an die Freisinger Bewährungshilfe zahlen muss.

Auf diese Sühne hatten sich die Prozessbeteiligten schon vor der Verhandlung verständigt. Der Angeklagte ließ sich von seinem Rechtsanwalt Thilo Bals vertreten. Die Aussagen der Zeugen, die in Norddeutschland wohnen, verlas Richterin Claudia Saponjic. Abgespielt hatte sich das zu beurteilende Geschehen auf der Autobahn A 9 bei Neufahrn.

Die beiden Norddeutschen waren mit ihrem Wagen auf der linken Spur Richtung München unterwegs gewesen. Ihren Angaben zufolge hatte dichter Verkehr geherrscht. Die erlaubte Geschwindigkeit sei auf maximal 80 Stundenkilometer begrenzt gewesen.

Den Zeugenaussagen zufolge hatte der Beschuldigte hinter ihnen mehrmals die Lichthupe betätigt und war so dicht aufgefahren, dass sein Nummernschild im Rückspiegel nicht mehr sichtbar gewesen sei. Dann habe er rechts überholt und dabei besagte unfeine Geste gemacht.

Der Angeklagte räumte nach Angaben seines Rechtsanwalts durchaus ein, dicht aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. "Den ausgestreckten Mittelfinger kann er sich aber nicht erklären", sagte Bals. Richterin Claudia Saponjic beließ es bei der Geldbuße von 300 Euro für den bislang unbescholtenen Autofahrer.

© SZ vom 27.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: