Amtsgericht Freising:Doping für die Muskeln

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Die Muskeln sollten schneller wachsen. Deswegen hat ein Bodybuilder sich im Internet mit anabole Steroiden versorgt. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Peter Becker

Übers Internet hat sich ein Freisinger anabole Steroide gekauft. Der Bodybuilder wollte mit den in Deutschland illegalen Medikamenten seinen Muskelaufbau beschleunigen. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Polizisten die Tabletten, weswegen sich der Mann nun wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vor dem Freisinger Amtsgericht wiederfand. Richter Jakob Wanderer verurteilte in zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 20 Euro.

Im Internet hat ein Freisinger anabole Steroide bestellt - zum rascheren Muskelaufbau. (Foto: online.sdedigital)

Der Angeklagte sagte selbst nichts zu dem Vorfall, sondern ließ seinen Rechtsanwalt eine Erklärung verlesen. Demnach hatte der Freisinger im Internet eine Bestellung aufgegeben. An der Menge sei eindeutig zu erkennen, dass es sich um eine Ration zum Eigenbedarf gehandelt habe.

Keineswegs habe sein Mandant daran gedacht, mit den Dopingmitteln später einen schwunghaften Handel aufzuziehen. "Dabei handelt es sich nur um lose Vermutungen", stellte der Anwalt zu diesem Punkt fest.

Offenbar war aufgrund einiger Bemerkungen auf der Rechnung für die Präparate der Eindruck entstanden, der Freisinger hätte schon öfter anabole Steroide im Internet gekauft. Darauf schienen Phrasen wie "man freue sich über das erneut bewiesene Vertrauen" hinzuweisen. Der Rechtsanwalt verwies auch auf die Aussage eines Polizisten.

Der sagte, der Freisinger habe bei der Hausdurchsuchung überhaupt kein schlechtes Gewissen gehabt. Die beanstandeten Medikamente seien einfach so offen herumgelegen. Dies sein ein deutliches Zeichen dafür, dass sich sein Mandant beim Gebrauch dieser Medikamente keinerlei Schuld bewusst sei.

Er habe geglaubt, dass nur der Handel mit den Medikamenten verboten sei, nicht aber der Erwerb zum Eigenbedarf. "Selbst das Studium der meisten Internetseiten legt den Schluss nahe, dass alles rechtens ist", schloss der Anwalt seinen Vortrag. Anschließend zogen sich er, Richter Jakob Wanderer und der Staatsanwalt zu einem Rechtsgespräch zurück. In dessen Verlauf einigten sich die Juristen auf das Strafmaß. Der Angeklagte, der unter offener Bewährung steht, nahm es dann auch mit Freude zur Kenntnis.

© SZ vom 13.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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