Amtgericht Freising:Richter verurteilt betrunkenen Raser

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Betrunken und viel zu schnell unterwegs: Mit 120 Stundenkilometern ist ein Mann durch ein Dorf gerast. Nun musste er sich in Freising vor Gericht verantworten.

Peter Becker

Wenn die Wirtin der Gaststätte, die ein 35-Jähriger im April dieses Jahres besucht hat, besser kochen könnte, wäre es nicht zu dem spektakulären Unfall in einem kleinen Ort bei Eching gekommen. Denn mit 1,77 Promille Alkohol im Blut fuhr der Mann noch nach Neufahrn, um Sandwiches zu kaufen. Auf dem Rückweg raste er mit 120 Stundenkilometern durch das Dorf. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über sein Auto und krachte in einen Zaun. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilte ihn Richter Jakob Wanderer am Freisinger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Im Gerichtssaal deutelt der Mann nicht am Urteil herum. "Ich habe Bockmist gebaut", gibt er zu. Und das gehöre bestraft. Im übrigen wiederholt er des öfteren: "Ich bin froh, dass ich noch lebe." Dass am Unfallort alle Beteiligten mit dem Schlimmsten rechneten, geht aus Zeugenaussagen hervor. Als der 35-Jährige nämlich die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hatte, verfehlte sein Auto knapp einen entgegenkommenden Lastwagen, bevor es einen Zaun demolierte und in einer Thujen-Hecke verschwand.

"Der ist in die Stauden rein und weg war er", schildert der Lastwagenfahrer sein Erlebnis. Er habe sich gedacht, dass das nicht gut ausgehen könne. Beherzt eilte der Mann dann zum Unfallwagen, der auf der Seite lag. Der Fahrer war zu allem Überfluss nicht angeschnallt und lag in verkrümmter Stellung in seinem Wagen. Aus einer Kopfwunde schoss in rhythmischen Abständen Blut. "Das schaut nicht gut aus Kamerad", erinnert sich der Lastwagenfahrer an seinen ersten Gedanken. "Ich habe geglaubt, der ist hin."

Später stellte sich heraus, dass die Verletzungen des Fahrers nicht so schlimm waren, wie sie aussahen. Den Schaden hat der Beschuldigte mittlerweile wieder gut gemacht. Strafrechtlich ist der Mann schon einige Male wegen Vergehen im Straßenverkehr in Erscheinung getreten. Deshalb hält Richter Jakob Wanderer eine Bewährungsstrafe für angemessen. "Sie können froh sein, dass sie noch am Leben sind", meint er.

Das gelte aber auch für andere Personen. "Eine Mutter mit Kind, die zu diesem Zeitpunkt über die Straße gegangen wäre, hätte keine Chance gehabt", hält er dem Angeklagten vor. Aus seinem Vorstrafenregister gehe hervor, dass er nicht in der Lage sei, die Regeln im Straßenverkehr zu akzeptieren. "Ein Auto ist wie eine Waffe", sagt der Richter am Ende der Urteilsverkündung.

© SZ vom 24.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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