Am Deggendorfer Landgericht:Unschuldig

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Landgericht spricht Max Riemensperger und seinen Angestellten vom Vorwurf der gemeinsamen Brandstiftung frei

Peter Becker

Freising/Deggendorf - Wer immer auch am 28. September des vergangenen Jahres den Brand in der Plattlinger Diskothek gelegt hat, Michael F. war es nicht. Zu diesem Schluss kam am Donnerstagabend die Strafkammer am Deggendorfer Landgericht. Vorsitzender Richter Heinrich Brusch konnte kein Motiv entdecken, warum er die Diskothek hätte anzünden sollen. Ebenso verhielt es sich bei Max Riemensperger, dem Staatsanwalt Johann Duschl noch in seinem Plädoyer vorgeworfen hatte, seinen Bekannten aus Geldgier dazu angestiftet zu haben. Etwa um 20.10 Uhr verließen beide Angeklagten das Deggendorfer Landgericht als freie Männer. Brusch hatte sie vom Vorwurf der gemeinsamen Brandstiftung freigesprochen.

Nachdem der Vorsitzende Richter die Verhandlung geschlossen hatte, lagen sich Riemensperger und Michael F. mit ihren Famlienangehörigen und Freunden in den Armen. Manche kämpften mit den Tränen. Eine halbe Stunde zuvor war tiefes Aufatmen im Gerichtssaal zu hören, als Brusch nach einem fast zwölfstündigen Verhandlungstag mit vielen Unterbrechungen den doppelten Freispruch verkündete. Am späten Nachmittag hatte Duschl noch sechseinhalb Jahre Haft für Riemensperger und fünf Jahre für Michael F. gefordert. Die Verteidiger Sewarion Kirkitadse und Jörg Meyer verlangten indes Freisprüche für ihre Mandanten. Diese mussten sich anschließend zwei Stunden bis zum Urteilsspruch gedulden. Alle Beteiligten waren bestrebt, das Verfahren noch vor Beginn der Urlaubszeit zu Ende zu bringen.

Die Strafkammer ist von der Unschuld des Michael F. überzeugt, auch wenn gegen ihn einige Verdachtsmomente sprechen. Sie glaubt ihm, dass er den Bunsenbrenner, dem seine DNA anhaftete, zu Arbeiten in der Diskothek verwendet hat. Es stehe auch nicht fest, dass der Brenner Tatwerkzeug sei, sagte Richter Brusch. Der tatsächliche Täter könne ihn auch gefunden und dann weggeworfen haben. Das Video, das einen Mann mit Kanister zeigt, sei auch nicht als Beweis verwertbar. "Dafür ist die Aufnahme zu schlecht", stellte Brusch fest.

Ein entscheidender Verdachtsmoment" war der Umstand, dass sich die Sim-Card eines Mobiltelefons von Michael F. im Plattlinger Gewerbegebiet eingeloggt hatte. Nun ist der Beschuldigte Inhaber einer sogenannten Master-and-Slave-Karte, mit der mindestens zwei Handys betrieben werden können. Warum sich eines davon in Plattling eingeklinkt hat, ist unklar. Die Strafkammer ist jedenfalls davon überzeugt, dass Michael F. am Tag des Brandes ein Smart-Telefon bei sich hatte, mit dem er etwa zur Mittagszeit eine Ausstellungshalle eines Autohauses in München fotografierte. Dort befand er sich in Begleitung eines Zeugen, dessen Aussage zwar insgesamt schwammig, aber in diesem Punkt glaubhaft war. Dazu passt, dass ihn ein Nachbar vorher gesehen und mit ihm Kaffee getrunken hat. Diesen Mann bezeichnet Brusch als glaubhaften und authentischen Zeugen. Brusch rätselte deshalb, warum Michael F. diesen Nachbarn nicht von Anfang an genannt und sein Alibi stichfester gemacht habe.

Sein Verteidiger nannte in seinem Plädoyer einen möglichen Grund. "Er hatte das Gefühl, dass ihm bei der Polizei sowieso niemand glaubt." Es sei keine lückenlose Indizienkette zu erkennen, schloss Brusch seine Urteilsverkündung. Die Angeklagten seien freizusprechen.

Auch bei Riemensperger hatte der Richter kein Motiv erkannt. Dessen Finanzen seien solide. Die Diskothek sei gut gelaufen. Aus der Tatsache, dass Riemensperger geflucht habe, als er von der Festnahme von Michael F. erfuhr, könne nicht geschlossen werden, dass er das aus Sorge um die Verhaftung seines angeblichen Komplizen getan habe. Brusch warf Riemensperger jedoch ungeschicktes Verhalten vor, als er Mitarbeiter anhielt zu verschweigen, dass er Michael F. "schwarz" beschäftigt habe. Dieses "verdächtige Verhalten" habe letztlich zur Verhaftung von Riemensperger geführt, erklärte Brusch.

© SZ vom 30.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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