14 Meter lange Steinwand:Keine Festungen

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Bauausschuss lehnt massive Mauern um Privatgrundstücke ab

Größere "Einmauerungstendenzen" im Echinger Wohngebiet westlich der Frühlingsstraße will das Rathaus nicht einreißen lassen. Die von Anwohnern beantragten massiven Gabionenwände wurden vom Bauausschuss des Gemeinderats zurechtgestutzt. Eine bereits bestehende Wand muss nach dem Willen des Rathauses sogar wieder reduziert werden.

Um dem Wohngebiet einen offenen und durchlässigen Charakter zu bewahren, sind Zäune - keine Mauern - dort nur maximal mit einem Meter Höhe zulässig. An der Pater-Rupert-Mayer hat ein Anlieger als Abschirmung zum dortigen Anger schon lange ohne Genehmigung eine Sichtschutzwand aus Holz aufgestellt und die nun durch eine fünf Meter lange und bis zu 1,80 Meter hohe Gabionenwand ersetzt. An der Graf-von-Stauffenberg-Straße beantragte ein Anwohner, seine 14 Meter lange Hecke entlang des vorbeiführenden Gehwegs durch eine massive Gabionenwand mit 1,80 Meter Höhe zu ersetzen.

Während Oliver Schlenker und Christoph Gürtner befanden, "den Eigentümern bisserl mehr freie Hand zu lassen", empfand die Mehrheit im Ausschuss die Tendenz zur Einmauerung als nicht akzeptabel. Die Abschirmung zum Anger könne man tolerieren, sagte Sylvia Jung, selbst wohnhaft in dem Viertel, aber eine 14 Meter lange Steinwand entlang eines öffentlichen Weges widerspreche "allem, was der Bebauungsplan wollte", sagte sie, "das ist ja fast schon eine Festung".

Dem Anger-Anlieger wollte das Bauamt die goldene Brücke bauen, die Wand als Terrassentrennwand aufzufassen, die in maximal drei Metern Länge zulässig ist. Das wurde von Leon Eckert als kontraproduktives Signal aufgefasst. "Das heißt, wer ordentlich um Genehmigung fragt, wird abgelehnt, und wer einfach baut, kriegts nachträglich erlaubt", sagte er. Entschieden wurde, beiden Eigentümern eine massive Wand mit maximal drei Metern als Terrassentrennwand zu genehmigen.

© SZ vom 19.10.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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