Flüchtlinge:Behördenwillkür bei Arbeitserlaubnis

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" Abschiebung trotz Kurswechsels in der Staatsregierung" vom 31. Oktober:

"Weil Unternehmen und Handwerksbetriebe Arbeitskräfte brauchen, ordnete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehr Ausnahmen für Flüchtlinge an. Doch die Ausländerbehörden widersetzen sich."

Ich arbeite seit über sechs Jahren (ehrenamtlich, aber intensiv) an der Integration von Flüchtlingen. Ich kenne die Probleme der Flüchtlinge an der Basis und war von Anfang an bestrebt, sie über den Erwerb von Deutschkenntnissen, Beschulung und Ausbildung zu integrieren. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob es die Ausländerbehörden sind, die sich widersetzen, Ausbildungs- und Arbeitserlaubnisse zu erteilen. Ich bin eher der Meinung, es gibt keinen Kurswechsels bei der bayerischen Staatsregierung. Asylpolitik hat immer noch als höchste Priorität Abschiebung und nicht Integration über den Königsweg Beschulung, Ausbildung und Arbeit.

Wenn der Innenminister eine deutliche, klare und gut verständliche Aussage an die Ausländerbehörden machen würde, die besagt: Erteilt Genehmigungen für Ausbildung und Arbeit für nicht straffällig gewordene Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Duldung, würden wir wirklich die Potenziale der zu uns gekommenen Menschen nutzbar machen. Wir würden ihnen eine Lebensperspektive bieten, die - weil im Herkunftsland nicht vorhanden - oft der Grund für ihre Flucht war; wir würden mehr Sicherheit schaffen, weil weniger in die Illegalität untertauchten, und wir würden viele Kosten sparen, die durch Arbeitsverbote entstehen.

Die Vollzugshinweise des Innenministeriums vom 4. März 2019 zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten enthielten keine klaren Hinweise. Getrieben von rechtpopulistischen Kräften, wagt die Staatsregierung es nicht, sich deutlich für Integration und gegen Abschiebung (so zum Beispiel in das unsichere Afghanistan) zu positionieren. Ich halte es für human und sinnvoll, dass Menschen, die bereits nachgewiesen haben, dass sie hier arbeiten wollen und können, eine gesetzliche Chance bekommen, dass sie also aus dem Asylverfahren heraus ohne erneute Aus- und Wiedereinreise in eine gesicherte Lebensperspektive mit Arbeit kommen. Peter Barth, Hebertshausen

© SZ vom 25.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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