Zehn statt acht Stunden:Länger stehen ohne Reue

Lesezeit: 2 min

Gemeinderat erlässt neue Ordnung für Neufahrner Parkplätze

Mit der Parkzeitbegrenzung im Sport- und Freizeitpark wird jetzt ernst gemacht. Flughafen- und andere Dauerparker sollen so von den beiden großen Parkplätzen am Galgenbach- und Keltenweg vergrault werden. Alle anderen dürfen ihre Autos künftig aber doch noch etwas länger stehen lassen als zunächst geplant: Statt acht Stunden sollen nun zehn Stunden erlaubt sein. Ob sich die Autofahrer daran halten, wird eine private Überwachungsfirma kontrollieren.

Dass bei der Regelung noch einmal nachjustiert wurde, liegt an Einwänden aus Sportlerkreisen, wie es in der Gemeinderatssitzung hieß. So wurde darauf hingewiesen, dass eine Begrenzung auf acht Stunden bei größeren Sportveranstaltungen problematisch sein könnte. Die Organisatoren zum Beispiel seien bei solchen Gelegenheiten schon mal länger als acht Stunden vor Ort. Auch für die Teilnehmer der Fußballturniere, die in den Wintermonaten in der Käthe-Winkelmann-Halle stattfinden, könnte es knapp werden. Also besprach man sich noch einmal mit Sportreferentin Manuela Auinger (SPD) und kam zu dem Ergebnis, dass das Limit auch bei zehn Stunden liegen könne. Der Gemeinderat hat inzwischen zugestimmt.

"Nachgelegt" hat er auch auf den Parkplätzen am Fürholzer Weg. Konkret ging es um 65 Parkplätze zwischen Grundschule und Marktplatz. Künftig darf man dort vier Stunden parken - doppelt so lange wie bisher. Beim Zwei-Stunden-Limit hatte man einst vor allem an die Kunden der Geschäfte und die Patienten der Arztpraxen im Ortszentrum gedacht. Allerdings hat sich gezeigt, dass andere Autofahrer, wie die Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer der Sozialstation regelmäßig Knöllchen bekommen, weil sie die Parkzeit nicht einhalten können. Das soll sich jetzt ändern. Mit den Parkplätzen kann man auch deshalb wieder großzügiger sein, weil inzwischen die Tiefgarage an der Grundschule am Fürholzer Weg fertig ist. Dort haben die Lehrkräfte genug Platz, und sind nicht mehr auf die oberirdischen Stellplätze angewiesen, die an den Vormittagen teilweise für sie reserviert waren. Jetzt können die Flächen wieder in größerem Umfang der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Die neue Vier-Stunden-Regelung gilt montags bis freitags von sieben bis 19 Uhr und samstags von sieben bis 16 Uhr.

Auch von der Tiefgarage neben der Schule soll die Allgemeinheit etwas haben. Wie bericht, sind die 42 Stellplätze nur zeitweise für Lehrer reserviert: montags bis freitags zwischen sieben und 14 Uhr. In der übrigen Zeit darf jeder dort parken. In den Ferien sowie am Wochenende und an Feiertagen können sogar durchgehend Fahrzeuge abgestellt werden - allerdings niemals länger als 24 Stunden. So steht es in der Benutzungsordnung, die in der Garage ausgehängt, aber sehr klein gedruckt und somit kaum lesbar ist, wie Gemeinderat Burghard Rübenthal (CSU) in der Gemeinderatssitzung unlängst kritisch anmerkte. Außerdem müsse man erst die Rampe hinunterfahren, ehe man überhaupt Informationen zu der Regelung bekomme. Ein Schild vor der Einfahrt sei aber bereits geplant, versicherte Eduard Sczudlek, der geschäftsleitende Beamte im Rathaus.

© SZ vom 19.12.2017 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: