Wartenberg:Geänderte Zuständigkeit

Verwaltungs­gemeinschaft regelt jetzt Obdachlosen­unterbringung

Der Markt Wartenberg, Berglern und Langenpreising haben die Unterbringung von Obdachlosen im Gebiet der drei Kommunen, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft (VG) zusammen geschlossen sind, neu geregelt. Die Obdachlosenunterbringung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, die dazu geeignete Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten müssen. In der VG ist dies ein Anwesen an der Nikolaistraße. Dafür wurde bisher von den beteiligten Kommunen mit der unterzubringenden Person eine "öffentlich-rechtliche Vereinbarung" geschlossen, die die zeitlich begrenzte Nutzung der Wohnung zum Inhalt hatte. Nachteil: auf dieser Grundlage sei es oftmals sehr schwer, fällige Zahlungen, "sowie auch Zwangsmittel zur eigenständigen Wohnungssuche und schlechtestenfalls Räumung der Wohnung" durchzusetzen.

Dem soll jetzt Abhilfe geschaffen werden, indem die Zuständigkeit an die VG übergeht. Die zwei Wohnungen stellt nach wie vor der Markt Wartenberg zur Verfügung. Er erhält dafür von der VG monatlich 530 Euro. Eine Nebenkostenabrechnung findet nicht statt und die VG muss dafür sämtliche laufenden Kosten und Unterhaltsaufwendungen, einschließlich der Kosten für neu zu beschaffende Einrichtungsgegenstände tragen. Die erhaltenen Benutzungsgebühren stehen dafür der VG zu. Allle übrig gebliebenen Kosten sollen unter den drei VG-Mitgliedern aufgeteilt werden, heißt es in der Zweckvereinbarung.

© SZ vom 24.11.2020 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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