Süddeutsche Zeitung

Wartenberg:Geänderte Zuständigkeit

Verwaltungs­gemeinschaft regelt jetzt Obdachlosen­unterbringung

Der Markt Wartenberg, Berglern und Langenpreising haben die Unterbringung von Obdachlosen im Gebiet der drei Kommunen, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft (VG) zusammen geschlossen sind, neu geregelt. Die Obdachlosenunterbringung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, die dazu geeignete Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten müssen. In der VG ist dies ein Anwesen an der Nikolaistraße. Dafür wurde bisher von den beteiligten Kommunen mit der unterzubringenden Person eine "öffentlich-rechtliche Vereinbarung" geschlossen, die die zeitlich begrenzte Nutzung der Wohnung zum Inhalt hatte. Nachteil: auf dieser Grundlage sei es oftmals sehr schwer, fällige Zahlungen, "sowie auch Zwangsmittel zur eigenständigen Wohnungssuche und schlechtestenfalls Räumung der Wohnung" durchzusetzen.

Dem soll jetzt Abhilfe geschaffen werden, indem die Zuständigkeit an die VG übergeht. Die zwei Wohnungen stellt nach wie vor der Markt Wartenberg zur Verfügung. Er erhält dafür von der VG monatlich 530 Euro. Eine Nebenkostenabrechnung findet nicht statt und die VG muss dafür sämtliche laufenden Kosten und Unterhaltsaufwendungen, einschließlich der Kosten für neu zu beschaffende Einrichtungsgegenstände tragen. Die erhaltenen Benutzungsgebühren stehen dafür der VG zu. Allle übrig gebliebenen Kosten sollen unter den drei VG-Mitgliedern aufgeteilt werden, heißt es in der Zweckvereinbarung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5124714
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.11.2020 / wil
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.