Von Chile über  ein drittes Land:Auslieferung steht kurz bevor

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Erneuter Prozess gegen Frauenarzt wegen Totschlags kann stattfinden

Die Auslieferung des nach Chile geflüchteten Frauenarztes Michael B. steht offenbar kurz bevor. Gegen den 67-Jährigen kann somit in diesem Jahr ein zweiter Prozess wegen Totschlags an seiner Ehefrau am Landgericht Landshut stattfinden. Im ersten Verfahren war Michael B. mangels Beweisen vom Vorwurf, er habe am 4. Dezember 2013 seine damals 60 Jahre alte Ehefrau im Streit getötet, freigesprochen worden.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Dezember 2015 auf und ordnete eine neuerliche Verhandlung an. Wenige Tage zuvor hatte sich Michael B. aber bereits nach Südamerika abgesetzt, wo er zunächst unbehelligt leben konnte. Deutschland hat mit Chile kein Auslieferungsabkommen. Nachdem das Landgericht Landshut Haftbefehl erlassen hatte und Zielfahnder des Landeskriminalamtes Michael B. ausfindig gemacht hatten, musste ein Auslieferungsersuchen deshalb auf diplomatischem Weg an die chilenische Behörden gestellt werden. Die dortige Justiz entscheidet je nach Einzelfallbeurteilung, ob sie einen mutmaßlichen Straftäter ausliefert oder nicht.

Offiziell gibt es vom Landgericht Landshut und der Staatsanwaltschaft Landshut noch keine Bestätigung, dass Michael B. in Kürze nach Deutschland überstellt wird. "So lange er nicht das Inland betreten hat, sagen wir gar nichts dazu", stellte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, noch einmal klar. Die deutschen Justizbehörden haben sich äußerste Zurückhaltung auferlegt, um die beantragte Auslieferung nicht zu gefährden.

Ein Bericht des Münchner Merkurs über die bevorstehende Überstellung von Michael B. nach Deutschland, ist jedoch auch nach Informationen der SZ zutreffend. Die Überstellung ist demnach nur aus gewissermaßen technischen Gründen noch nicht erfolgt: Es gibt keine direkte Flugverbindung zwischen Chile und München. Das verkompliziert die Sache. Michael B. soll nun von Chile in ein drittes Land ausgeflogen und dann dort, vor dem Umsteigen in die Maschine nach München, von deutschen Polizeibeamten in Empfang genommen werden. Dazu braucht es zuvor offizielle, behördliche Genehmigungen.

© SZ vom 19.01.2017 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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