Verdacht auf Dealerei:Vorrat für Feierabend-Joint gekauft

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Die Polizei ertappt einen Moosburger mit 200 Gramm Marihuana in seinem Rucksack. Das Freisinger Schöffengericht verhängt gegen den 49-Jährigen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren

Von Alexander Kappen, Moosburg

Es war schon eine ordentliche Menge, mit der die Polizei einen Mann aus Moosburg am 28. Mai des vergangenen Jahres erwischt hat. Sie fand 200 Gramm Marihuana im Rucksack des heute 49-Jährigen, der sich dafür jetzt in einer Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts verantworten musste. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, bei drei anderen Gelegenheiten von seinem Lieferanten insgesamt 75 Gramm Marihuana erworben und im Raum Moosburg teilweise weiterverkauft zu haben. Am Ende der Verhandlung war aber auch der Staatsanwalt überzeugt, dass der geständige Angeklagte keine Drogengeschäfte im großen Stil betrieben hatte, sondern "ein Nebenherdealer war, der das als Freundschaftsdienst sah". Aufgrund einer Absprache der Prozessbeteiligten verurteilte das Freisinger Gericht den Moosburger zu zwei Jahren auf Bewährung.

Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben im Alter von 20 Jahren mit dem Kiffen begonnen und ist dann - mit einer Unterbrechung von drei bis vier Jahren - dabei geblieben, so wie andere Leute nach der Arbeit ihr Feierabendbierchen trinken. Dass er, wie es in der Anklage hieß, zwischen Dezember 2014 und 28. Mai 2015 insgesamt 75 Gramm Marihuana bei seinem Freisinger Dealer erworben hat, räumte er voll und ganz ein. Etwa ein Drittel der Menge habe er an Bekannte weiterverkauft - mit einem Euro Aufschlag, um seine Beschaffungskosten zu decken. Bei den 25 Euro, die er an Gewinn machte, könne man nicht von gewerbsmäßigem Drogenhandel sprechen, meinte Richter Manfred Kastlmeier.

Die 200 Gramm, mit denen er der Polizei ins Netz ging, habe er "als eine Art Abschluss-Kauf gesehen", sagte der Angeklagte. Bei seinem Dealer "sind nämlich plötzlich immer mehr Leute ein- und ausgegangen, das ist mir zu unsicher geworden". Darum habe er sich einen größeren Vorrat anlegen wollen, um diesen nach und nach zu verbrauchen. Das Geld dafür, 1200 Euro, habe er eigentlich für den Urlaub gespart beziehungsweise vom Verkauf eines alten Motorrads. "Weil man sich untereinander halt immer aushilft", so der 49-Jährige, wolle er nicht ausschließen, dass er von den 200 Gramm auch Teile an Bekannte weiterverkauft hätte. Doch dazu kam es nicht.

Die Polizei hatte Hinweise auf Drogengeschäfte in dem Freisinger Haus, in dem der Dealer wohnte, wie ein Beamter in der Verhandlung sagte. Bei einer Observation sahen die Polizisten den Angeklagten ins Haus und wieder hinaus gehen und kontrollierten ihn. "Es hat überhaupt keine Probleme gegeben und er hat auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er 200 Gramm Marihuana im Rucksack hat", berichtete der Polizist. Seit jenem Tag habe er sich die Sache mit den Drogen gespart, "der Ärger reicht mir schon", sagte der Angeklagte. Er erklärte sich auch bereit, eine Speichelprobe für die DNA-Kartei abzugeben.

Gemessen an den im Raum stehenden Vorwürfen habe man dem Angeklagten bei der Verständigung mit Staatsanwalt und Verteidiger "einen Sondertarif angeboten", sagte der Richter. Die Bewährungsstrafe sei aber zu rechtfertigen. Einerseits durch das "glaubhafte Geständnis". Zudem sei der 49-Jährige beruflich und sozial integriert, habe einen Job und zahle Unterhalt an seine 16-jährige Tochter. Die letzten, nicht einschlägigen Straftaten seien lange her "und er hat in der Vergangenheit schon eine Bewährungsstrafe durchgestanden". Als Auflage muss der Moosburger an einem zweijährigen Abstinenzprogramm mit regelmäßigen Urinkontrollen teilnehmen und 2000 Euro an die Caritas zahlen.

© SZ vom 05.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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