St. Wolfgang:Hochkomplexe Angelegenheit

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Die erste Kommune im Landkreis gibt ihr Standesamt auf und schickt ihre Bürger nach Dorfen

Von Florian Tempel, St. Wolfgang/Dorfen

Seit fast 150 Jahren gibt es in Deutschland Standesämter. Sie sind Teil der Gemeindeverwaltung, jede Kommune oder zumindest jede Verwaltungsgemeinschaft hat ein Standesamt. In Sankt Wolfgang ist das aber nur noch bis zum Jahresende so. Vom 1. Januar 2021 an werden die Sankt Wolfganger nicht mehr in ihr Rathaus gehen können, um die Geburt eines Kindes eintragen oder nach einem Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Sie werden dann nach Dorfen fahren müssen. Die Stadt übernimmt vom kommenden Jahr an alle standesamtlichen Tätigkeiten. Nur Heiraten wird noch in Sankt Wolfgang möglich sein. Trauungen kann weiterhin Bürgermeister Ulli Gaigl (FW) vornehmen.

Es klingt irgendwie traurig, dass das Standesamt aufgegeben wird, es scheint wie der Verlust souveräner und wesentlicher Eigenständigkeit. Als der Dorfener Stadtrat über die Übernahme der Aufgaben des Sankt Wolfganger Standesamtes beschließen musste - den Antrag darauf hatte zuvor natürlich der Gemeinderat der Nachbargemeinde gestellt -, verweigerte Johann Selmair (Landlisten) seine Zustimmung: "Meiner Meinung nach gehört das Standesamt zu den ureigenen Aufgaben einer Gemeinde."

Anneliese Graßer sieht das nicht so. Sie geht nach 44 Jahren in der Sankt Wolfganger Gemeindeverwaltung zum Jahresende in den Ruhestand. Sie war, auch wenn sie nur Angestellte war, vier Jahrzehnten lang die Standesbeamtin im Ort. "Früher ging das", sagt Graßer, heute aber müsse die Funktion einer Standesbeamtin mit einer Beamtin des gehobenen Dienstes besetzt werden. Es ist für eine Kommune wie Sankt Wolfgang deshalb auch eine finanzielle Frage, ob man sich ein Standesamt noch leisten kann oder will. Entscheidender aber sei, sagt Graßer, dass die Anforderungen an Standesbeamte höher und komplexer geworden seien. Geburtsurkunden und Eheschließungen sind heutzutage mitunter hoch komplizierte Angelegenheiten. Man muss als Standesbeamter genau wissen, was man tun muss und kann, wenn Einwohner der Gemeinde zum Beispiel Flüchtlinge sind und keine eigenen Personenstandsurkunden vorlegen können.

Die Tätigkeit einer Standesbeamtin liege ihr wirklich am Herzen, sagt Graßer, sie wisse aber eben auch, dass die Anforderung immer höher werden und man sich auf diesem Gebiet keine Fehler erlauben darf. Sie findet es deshalb gut und richtig, die Sache in Hände von Spezialisten zu legen. Zumal es in Dorfen nicht nur einen Standesbeamten, sondern drei gebe.

Sankt Wolfgang ist im Landkreis Erding die erste Gemeinde, die ihr Standesamt einer anderen Kommune überträgt. In den Gemeinden, die in Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen ist, gibt es das Standesamt aber schon lange nur auf dieser übergeordneten Ebene. In Zukunft werden weitere Kommunen ihre Standesämter an größere Einheiten übergeben. In anderen Landkreisen wie Ebersberg oder Wolfratshausen ist das schon in größerem Umfang passiert.

Rechtlich gesehen sind die standesamtlichen Beurkundungen staatliche Aufgaben, die den Kommunen übertragen worden sind. Es ist gut möglich, dass irgendwann größere Standesamtbehörden auf Landkreisebene aufgebaut werden. Ein bisschen so, wie die Kfz-Zulassung, die ja auch nicht in jeder Gemeinde selbst vorgenommen wird - auch wenn das, zugegeben, ein sehr nüchterner und ganz unsentimentaler Vergleich ist.

© SZ vom 12.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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