Amtsgericht Erding:"Quasi ihre gesamte Wohnung ergaunert"

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Erding hat eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. (Foto: Stephan Görlich)

Selbst ein Strafbefehl wegen Computerbetrugs kann eine 38-Jährige nicht davon abhalten, munter weiter im Internet bei Onlinehändlern einzukaufen - ohne jemals zu bezahlen. Schließlich kommt ihr die Polizei auf die Spur. Das Gericht verurteilt die Frau zu einer Freiheitsstrafe.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Selbst ein Strafbefehl wegen Computerbetrugs in zwei Fällen hat eine 38-jährige Angeklagte nicht davon abgehalten, munter weiter im Internet bei Onlinehändlern einzukaufen - aber ohne jemals eine Ware zu bezahlen. 37 Mal wurde ihr Einkauf zugestellt, 21 Mal scheiterte er. Eineinhalb Jahre ging dies gut, bis die Polizei ihr auf die Spur kam. Bei der folgenden Hausdurchsuchung fanden die Polizeibeamten fast alle Waren wieder. Sie hatte alles für sich, beziehungsweise ihre Kinder bestellt. Trotzdem erfüllten ihre Käufe den Tatbestand des Computerbetrugs nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuches. Um einen Computerbetrug handelt es sich deshalb, weil zur Tat "elektronische Datenverarbeitungssysteme", eben ein Computer oder auch Handy, benutzt wurden.

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