Landwirtschaftsempfang:Landkreis will gegen Rote Gebiete klagen

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Gülle gilt als Verursacher für die Nitratbelastung des Grundwassers. Wo sie den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschreitet, muss die Düngung reduziert werden. (Foto: Christian Endt)

Messstellen für erhöhte Nitratbelastung im Grundwasser seien nicht geeignet.

Von Thomas Daller, Dorfen

Der Landkreis Erding strebt eine Popularklage gegen die Roten Gebiete an, mithilfe derer die Verfassungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden Gesetzgebung überprüft werden soll. Im Landkreis Erding sind 10 000 Hektar als Rote Gebiete ausgewiesen, in denen die Nitratbelastung des Grundwassers zu hoch sein soll. Davon betroffen ist die Landwirtschaft, die in diesen Gebieten den Eintrag von Gülle und Dünger um 20 Prozent reduzieren muss. Zudem sollen im Landkreis weitere Messungen an anderen Stellen stattfinden, was zu einer zusätzlichen Ausweitung dieser Roten Gebiete führen könnte.

Beim Frühjahrsempfang für Vertreter der Landwirtschaft in Grüntegernbach kam das Thema zur Sprache. Peter Stadick, Abteilungsleiter für Gesundheits-, Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Landratsamt Erding, informierte über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die "Roten Gebiete", also Bereiche, welche als Flächen mit erhöhtem Nitratgehalt im Grundwasser ausgewiesen wurden. Für die Landwirtschaft gelten dort erhebliche Einschränkungen, insbesondere muss dort die Düngung um 20 Prozent reduziert werden. Die Auswahl beziehungsweise Geeignetheit der hierfür maßgeblichen Messstellen sei weiterhin durch das Wasserwirtschaftsamt nicht ausreichend begründet und nicht nachvollziehbar, betonte Stadick

Landrat Bayerstorfer und die betroffenen Landwirte hatten mehrfach argumentiert, dass die wenigen vorhandenen und in Betracht gezogenen Messstellen nicht für eine plausible Messung und Ausweisung von derart weitreichenden Flächen geeignet seien, weil sie keinen landwirtschaftlichen Bezug hätten.

Durch das Wasserwirtschaftsamt München (WWA) seien zwar inzwischen Anträge für neue Messstellenbohrungen im Landkreis Erding gestellt worden. Diese drei neuen Messstellen befänden sich jedoch alle in einem derzeit nicht als rot ausgewiesenen Grundwasserkörper und seien für die beiden aktuellen Roten Gebiete im Landkreis Erding somit völlig unerheblich, erklärte Stadick. Schlimmstenfalls können diese sogar zu einem weiteren Roten Gebiet im Landkreis Erding bei der nächsten Neuausweisung führen. Zu seitens des WWA München geplanten, neuen Nitrat-Messstellen in den beiden Roten Gebieten im Landkreis Erding sei ihm nichts bekannt. Auch die Aussage, dass diese neuen Messstellen zu einer Herausnahme in den Landkreisen Mühldorf und Landshut geführt hätten, entspreche nicht den Tatsachen.

Der Landkreis Altötting will die Popularklage unterstützen

Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hingegen nehme im derzeit roten Grundwasserkörper Vorlandmolasse Dorfen für neue Messstellen aktuell mehrere Bohrungen vor. Sollten die beiden Bohrungen im westlichen Bereich des Landkreises Mühldorf erfolgreich verlaufen, könnte dies eine enorme Reduzierung des Roten Gebietes im östlichen Landkreis Erding zur Folge haben, allerdings erst ab einer formellen bayernweiten Neuausweisung der Roten Gebiete, voraussichtlich im Jahr 2026.

Vor diesem Hintergrund sei seitens des Landkreises Erding nicht geplant, die im November 2023 zusammen mit zwei betroffenen Landwirten eingereichte Klage zurückzunehmen, sondern vielmehr zusätzlich eine Popularklage anzustreben, mithilfe derer die Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Gesetzgebung überprüft werden soll. Hierzu teilte Stadick mit, dass mit dem Landkreis Altötting hier ein weiterer Landkreis Unterstützung zugesagt habe und sich daran beteiligen werde.

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