VGH-Urteil zum Ausbringen von Gülle:"Rote Gebiete": Landwirte geben nicht auf

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Gülle gilt als Verursacher der hohen Nitratwerte im Grundwasser. In "roten Gebieten" soll das Ausbringen eingeschränkt werden. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Eine Interessengemeinschaft von 120 Landwirten sieht in einem der vom Gericht behandelten Fälle Parallelen zu einem strittigen Punkt im Landkreis Erding. Sie will ihre Klageschrift darauf stützen.

Von Thomas Daller, Erding

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am Donnerstag in drei Urteilen zu den sogenannten roten Gebieten in Bayern den Schutz des Grundwassers vor Belastungen in der Landwirtschaft gestärkt. Der Schutz des Grundwassers zähle zu den höchstrangigen Gemeindewohlaufgaben. In einem vierten Urteil monierte der VGH, die betreffende Messstelle befinde sich in der Nähe einer Abfalldeponie. Damit sei sie untauglich für die Ausweisung des roten Gebietes in der Region. Die VGH-Urteile gelten als richtungsweisend für mehr als 60 weitere Klagen von Landwirten, darunter auch Bauern aus dem Landkreis Erding.

Die betroffenen Landwirte aus dem Landkreis bleiben jedoch zuversichtlich, dass ihre Klagen als Parallele zum vierten Fall betrachtet werden. Sie monieren, dass sich die betreffende Messstelle im Landkreis in der Nähe einer Lehmgrube befinde, die mit Oberboden und Humus verfüllt werde. Durch die Erdbewegungen werde organischer Stickstoff frei, was dazu führe, dass dort punktuell der Grenzwert überschritten werde. "Außenrum gibt es sechs bis sieben weitere Messstellen, die alle gute Messwerte aufweisen", sagte Franz Faltermeier aus Schwindkirchen. Er ist einer von drei Sprechern einer Interessengemeinschaft von 120 Landwirten, die sich zusammengeschlossen haben, um ein Gutachten in Auftrag zu geben und gegen die Ausweisung zu klagen.

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Im Landkreis sind zwei Regionen bei Fraunberg und Dorfen betroffen, die mehr als 10 000 Hektar umfassen. Bei 60 000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche im Landkreis ist das eine ganze Menge. Die Landwirte hatten sich bislang auf zwei Argumente gestützt: Zum einen gebe es nur ein sehr grobmaschiges Netz von Messstellen, was zu einer starken Vereinfachung führe. Diesem Argument hatte der VGH bei den Musterklagen widersprochen: Die Zahl der Messstellen sei dicht genug. Das andere Argument, das die Landwirte im Landkreis ins Feld führen, ist besagte Lehmgrube, die punktuell dazu beitrage, dass dort die Messwerte überschritten werden. Sie sehen darin eine Analogie zum vierten Urteil, das die Abfalldeponie betreffe.

Die Interessengemeinschaft hat gemeinsam auch ein Gutachten finanziert und erstellen lassen, dessen Ergebnisse ihr vorliegen. Demnach sei der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter nur an der Messstelle neben der Lehmgrube überschritten, an weiteren sechs bis sieben Messstellen und Hausbrunnen desselben Grundwasserkörpers jedoch nicht. Die Landwirte hätten das Wasserwirtschaftsamt darauf hingewiesen und um eine weitere Überprüfung gebeten. Das sei jedoch nicht erfolgt. Faltermeier spricht in diesem Zusammenhang von einer "gewissen Sturheit".

Die Interessengemeinschaft betont, sie ziehe das Recht auf sauberes Wasser nicht in Zweifel

Auf Äckern, die in roten Gebieten liegen, dürfen die Landwirte nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Stickstoff-Düngemittel ausbringen. Das wirkt sich auf Ertrag und Qualität aus. So kann es beispielsweise entscheidend sein, ob aus dem Weizen hochwertiges Nudelmehl oder billiges Hühnerfutter wird. Deshalb wird so vehement darüber gestritten.

Der Sprecher der Interessengemeinschaft betont jedoch auch, dass man das Recht auf sauberes Trinkwasser keinesfalls in Zweifel ziehe. Aber die Messwerte sollten mit Gutachten untermauert sein. Denn es nütze dem Trinkwasser kaum, wenn man die landwirtschaftliche Düngung einschränke, die Messwerte aber dennoch nicht sinken würden, weil es noch weitere Verursacher gebe.

Die Interessengemeinschaft hat laut Faltermeier zwar bereits Klage eingereicht, um Fristen einzuhalten, die Klageschrift wurde aber bislang noch nicht erstellt. Zugeschnitten auf dieses vierte Urteil sollen nun die Anwälte die Klageschrift formulieren. Bis zur Verhandlung kann es allerdings dauern. Faltermeier rechnet mit mindestens einem Jahr.

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