Bluttat von Taufkirchen an der Vils:Höchststrafen für Mörder von schwangerer Frau

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Die junge Frau wollte nur, dass ihr Ex-Liebhaber das gemeinsame Kind anerkennt - deshalb musste sie sterben. Mit 165 Messerstichen tötete der damals 18-Jährige seine ehemalige Freundin, sein Freund hielt die Frau dabei fest. Nun hat das Landgericht Landshut die beiden Täter zu hohen Strafen verurteilt.

Wegen der Ermordung einer hochschwangeren Frau mit 165 Messerstichen sind zwei junge Männer vor dem Landgericht Landshut zu Jugendhöchststrafen von je zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass ein 19-Jähriger seine frühere Liebhaberin und ihr Baby im Bauch mit den Messerstichen getötet hat. Sein 21-jähriger Kumpel hatte die Frau dabei fest- und ihren Mund zugehalten.

Zwei junge Männer sind vom Landshuter Landgericht wegen Mordes an einer hochschwangeren Frau verurteilt worden. (Foto: dpa)

Das Gericht befand die Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch für schuldig. Der Vorsitzende Richter Leo Ziegler sprach von einer "abscheulichen Tat". Die beiden Männer hatten die Frau im Februar in ihrer Wohnung in Taufkirchen/Vils im Landkreis Erding überwältigt.

Der jüngere Angeklagte und das spätere Opfer hatten im Sommer 2010 eine Affäre, dabei wurde die 21-Jährige schwanger. In der Folge hatte sie den jungen Mann, der eine feste Beziehung mit einer anderen Frau hatte, immer wieder zur Anerkennung der Vaterschaft gedrängt und Unterhaltszahlungen verlangt.

Richter Ziegler sagte, der werdende Kindsvater habe sich mit dem Mord seiner Probleme entledigen wollen. Mindestens 90 Sekunden lang habe der damals 18-Jährige auf die Frau eingestochen, in ihren Bauch und ihren Hals. Er habe aber nicht gleichzeitig zustechen und die Frau zum Schweigen bringen können.

Daher habe er seinen Freund gebraucht, dessen Beteiligung auch als Mord zu bewerten sei. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch für ihn beantragt. Die beiden Männer aus Erding waren nach den Worten des Richters "heimtückisch, sogar listig" vorgegangen, weil sie einen Raubmord vorgetäuscht hätten, um die Tat zu verschleiern. Dazu hätten sie die Tote geknebelt und unters Bett gezogen.

Die Jugendkammer folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die von einem Doppelmord gesprochen hatte. Die Frau war in der 36. Woche schwanger. Das Baby sei fast vollständig ausgetragen und lebensfähig gewesen, hieß es.

© sueddeutsche.de/dpa/Karl-Wilhelm Götte - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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