Moosburg:Zu groß, zu störend

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Stadtratsmehrheit lehnt den Bau einer Flüchtlingsunterkunft ab

Von Alexander Kappen, Moosburg

Eigentlich war es eine rein baurechtliche Angelegenheit. Wenn jemand jedoch eine Flüchtlingsunterkunft für 180 Menschen errichten möchte, bekommt die Beratung über einen Vorbescheidsantrag schon mal eine politische und auch emotionale Note. Und so ging es in der Stadtratssitzung am Montag eben nicht nur um die Interpretation des Baugesetzbuches, sondern auch um die Asylpolitik der Bundesregierung, den sozialen Frieden in der Stadt, die Belastung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer und einen würdigen Umgang mit Schutzsuchenden. In der Sache entschied sich der Stadtrat gegen die von einem Privatinvestor beantragte Unterkunft nahe der Isarsiedlung, weil sich die großen Baukörper "nicht angemessen in die Umgebung einfügen".

Der Investor hatte für das Grundstück an der Landshuter Straße zwei Anträge eingereicht. Einen für eine Containerlösung, bei der 184 Flüchtlinge in zwei 52 bis 55 Meter langen und 15 Meter breiten Baukörpern untergebracht werden. Und einen für eine Holzbauvariante mit zwei jeweils 14 Meter breiten sowie 75 und 33 Meter langen Gebäuden für 170 Personen.

Rechtliche Grundlage sind Ergänzungen im Paragraf 246 des Baugesetzbuches, wonach Flüchtlingsunterkünfte nun im Außenbereich, in dem sonst nicht gebaut werden darf, privilegiert sind und errichtet werden dürfen. Allerdings gibt es feine juristische Abstufungen. Im vorliegenden Fall geht es darum, ob das Grundstück gemäß Absatz 13 als Außenbereich im Sinne von "draußen auf der grünen Wiese" oder nach Absatz 9 als "siedlungsaffiner" Bereich in unmittelbarer Nähe zum bebauten Ortstand einzustufen ist. Nach Absatz 13 dürfte nur temporär eine mobile Container-Unterkunft errichtet werden, die nach maximal drei Jahren zurückgebaut werden muss. Kommt Absatz 9 zum Tragen, könnte am Ortsrand ohne zeitliche Beschränkung gebaut werden. Damit wäre auch eine Holzbauweise rentabel. Im Landratsamt hat man sich bis zur Sitzung am Montag noch nicht eindeutig festlegen wollen, "aber die Tendenz geht Richtung Absatz 9", teilte Moosburgs Stadtbaumeister Florian Ernst mit. Nach der Ablehnung durch den Stadtrat liegt der Ball erneut beim Landratsamt.

Alfred Wagner (UMB) wollte die Entscheidung vertagen, um vorher die Anwohner zu informieren. Bis zur nächsten Sitzung wäre jedoch die Frist abgelaufen, wonach ein Vorbescheid als angenommen gilt, wenn er innerhalb eines Monats nicht behandelt worden ist. Wagner zog seinen Antrag zurück. Er halte es "städtebaulich für ein Unding, die Unterkunft in der beantragten Form an den Ortseingang zu setzen", so Wagner. Zudem "fördert das den Konflikt zwischen Einheimischen und Flüchtlingen". Auch Rudolf Heinz (CSU) gab zu bedenken, "dass das die Einwohnerzahl der Isarsiedlung verdoppeln würde". Zudem sei es städtebaulich fragwürdig.

Josef Dollinger (FW) sah den "sozialen Frieden gefährdet", weil Bürger, deren Bauanträge in dem Bereich bisher ablehnte wurden, "sich fragen: Warum darf ich nicht bauen?" Er lehne den Antrag aber auch ab, "weil ich gegen die Asylpolitik unserer Bundesregierung protestieren will." Der Rechtsstaat werde nicht demontiert, "wenn man Asyl gewährt", entgegnete Michael Stanglmaier (Grüne): "Wir sollten uns auf das Rechtliche konzentrieren, nicht auf das Populistische". Johannes Becher (Grüne) gefiel Dollingers "Zungenschlag nicht - wir reden hier über Menschen, die es sich nicht ausgesucht haben, dass bei ihnen Krieg herrscht". Bürgermeisterin Anita Meinelt (CSU) verwies auf die 150 Flüchtlinge, die bald in die Neustadt kommen "und integriert werden müssen, für eine Stadt wie Moosburg gibt es Kapazitätsgrenzen".

© SZ vom 17.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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