Markt Schwaben:Maut nach Schwabener Art

Lesezeit: 2 min

Nächste Eskalationsstufe an der Sägmühle: Der Eigentümer verlangt von einem Passanten zwei Euro Brückengebühr - pro Strecke

Von Isabel Meixner, Markt Schwaben

Sich im Recht fühlen und Recht bekommen sind zwei Dinge, die nicht zwangsläufig zusammenhängen. Der Besitzer der Sägmühle hat das einige Male erfahren müssen, seit er 2011 das Grundstück im Außenbereich Markt Schwabens bei einer Zwangsversteigerung erworben hat. Doch im Unrecht fühlt er sich trotz Niederlagen vor dem Münchner Verwaltungsgericht nicht, er versucht im Gegenteil, seinen Willen nun mit anderen Mitteln durchzusetzen. Nach dem Abriss der Spaziergängerbrücke über den Fehlbach, der die Landkreise Erding und Ebersberg verbindet, hat er in mindestens einem Fall eine Brückengebühr über die Sempt von einem Passanten verlangt: zwei Euro einfach.

Ein solches Vorgehen strebe er zwar nicht generell an, schreibt der Eigentümer in einer E-Mail an die SZ, "ich bin aber an einer ungestörten Privatsphäre im Hofbereich der Sägmühle interessiert". Die Spaziergänger, die auf dem öffentlichen Weg über sein Privatgrundstück gehen, sind ihm schon lange ein Dorn im Auge. Der Versuch, die Weide für seine Damwildherde über den Pfad auszudehnen und diesen damit zu sperren, scheiterten im Sommer vor Gericht. Eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde, die der Besitzer laut eigenen Angaben nach wie vor anstrebt, scheint undenkbar. Beide Seiten kommunizieren ausschließlich über Anwälte miteinander.

Für den Spaziergänger ist dieses Verhalten eine Provokation. Seit Monaten versuche der Besitzer mit Zäunen, Absperrungen und Warnschildern zu verhindern, dass Passanten den Weg gehen - mit Erfolg: Viele Bürger wichen mittlerweile auf andere Wege aus. Die Blick von der Semptbrücke ist für den Markt Schwabener "mit das Schönste, was ich in der Umgebung habe". Mit seinem Ärger hat er sich nun auch an deb Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß gewandt; ob das etwas bringt, ist fraglich. Zwar ist der Weg über das Sägmühlenareal öffentlich gewidmet und darf nicht blockiert werden, doch eine Pflicht, eine Brücke über den Fehlbach zu stellen, hat der Eigentümer nicht. Er erklärt, die Sache mit dem Wegzoll sei eine "reine Privatangelegenheit" mit dem Spaziergänger, er bitte, von einer Berichterstattung abzusehen. Der Passant sei ihm "mehrfach unangenehm aufgefallen, deshalb möchte ich ihm die Benutzung meiner Brücke über die Sempt nicht mehr unentgeltlich ermöglichen".

Erst im Juli hatte die CSU nach einem Flashmob am Fehlbach, mit dem sie für den Wiederaufbau der Brücke demonstrierte, die Vermittlungsversuche zwischen Gemeinde und Sägmühlenbesitzer eingestellt. Derzeit klagt dieser gegen den Bebauungsplan für das Gebiet "Sempt-Aue", den der Gemeinderat im April 2014 beschlossen hat. Er schreibt den Weg als öffentlich fest und legt die Höhe des Baurechts an der Sägmühle fest. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Schwarzbau des Vorbesitzers. Für das Haus lag ursprünglich zwar eine Genehmigung vor; sie erlosch aber, weil das Gebäude größer als geplant ausfiel. Die Legalisierung dieses Rohbaus ist das Ziel des jetzigen Eigentümers. Er möchte den Rohbau nach eigener Aussage als Wohnhaus mit Büros nutzen.

© SZ vom 18.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: