Landshut:Urteil wegen Sozialabgabenbetrug nach zehn Jahren

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Landgericht wertet Beschäftigung von Subunternehmern des Angeklagten als Scheinselbständigkeit in 965 Fällen

Von Peter Becker, Landshut

Über zehn Jahre hat der heute 49-jährige Angeklagte auf sein Urteil warten müssen. Von 2003 bis 2006 hatte der Mann in seinen drei Firmen Angestellte beschäftigt, die Kurierfahrten erledigten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seine Angestellten als Subunternehmer behandelt und deshalb für sie keine Sozialabgaben entrichtet zu haben. Dafür war er im Jahr 2013 am Landshuter Landgericht wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kassierte dieses Urteil. Er lehnte zwar die Revision des Beschuldigten ab, ließ aber die der Staatsanwaltschaft in Teilen zu. In der Neuauflage der Gerichtsverhandlung reduzierte die vierte Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Theo Ziegler nun das Strafmaß auf ein Jahr zur Bewährung.

Die Anklageschrift liest sich spektakulär. In 965 Fällen sollen der Beschuldigte und sein Geschäftspartner keine Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungsträger entrichtet haben. Der Schaden wurde auf 1,87 Millionen Euro taxiert. Übrig geblieben sind nach der ersten Verhandlung im März 2013 immerhin noch 194 Fälle mit einem Schaden von 222 183 Euro. 41 000 hat der Beschuldigte selbst beglichen. Ein weitere fünfstellige Summe stammt aus einem Insolvenzverfahren.

Der Angeklagte und sein Geschäftspartner waren über ihre Firmen als Subunternehmer für verschiedene Kurier-Express-Dienstleister tätig. Sie sollten Pakete, Post- und Frachtsendungen an Kunden der Auftraggeber ausliefern oder dort abholen. Dazu stellten die Beschuldigten wiederum selbst Subunternehmer ein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren diese jedoch de facto abhängige Beschäftigte. Sie machte das an verschiedenen Kriterien fest. Die angeblichen Subunternehmer machten keine Eigenwerbung. Stattdessen hafteten Magnetschilder der drei von den Partnern betriebenen Firmen an ihren Fahrzeugen. Unter Androhung von Strafzahlungen mussten sie kostenpflichtige Imagekleidung der Firmen tragen. Teilweise hatten die Geschäftspartner bis zu 200 Fahrzeuge finanziert oder geleast, um sie den Subunternehmern zur Verfügung zu stellen.

Diese waren bei der Einteilung keineswegs frei. Arbeitsbeginn war stets um 5.30 Uhr bei einem Unternehmen in Erding. Dort wurden Pakete sortiert, eingeladen und dann an die Kunden ausgeliefert. Bei Arbeitszeiten von bis zu 250 Stunden im Monat hätten die angeblichen Subunternehmer bei täglichen Einsatzzeiten von 6 bis 23 Uhr keine Zeit mehr gehabt, andere Auftraggeber zu bedienen.

Der Verteidiger des Mannes, sagte, sein Mandant habe mit bedingtem Vorsatz, aber nicht "sehenden Auges" Sozialbetrug begangen. Seit Ende der Neunzigerjahre habe es ständige Debatten um Scheinselbständigkeit gegeben. Statt ordentlich Gewinn zu machen, hat der Beschuldigte sein Vermögen verloren. Die Verfahrensdauer, die sich über zehn Jahre zog, hat zudem seine Gesundheit zerrüttet. Das Urteil kam nach einer Verständigung zu Stande. Zugute hielt ihm die Strafkammer die lange Verfahrensdauer sowie das Bemühen, den Schaden wieder gutzumachen.

© SZ vom 07.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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