Landshut:Finstere Verschwörungstheorien

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Angeklagter im Kinderpornografie-Prozess erklärt, man habe ihm die Daten untergeschoben. Damit wolle man seine Glaubwürdigkeit zerstören, weil er als Zeuge im NSU-Fall aussagen könnte

Von Florian Tempel, Landshut

Der Prozess gegen einen 35 Jahre alten Mann, der am Landgericht Landshut wegen Zuhälterei seiner psychisch labilen Partnerin, sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt ist, könnte eigentlich schon zu Ende sein. Seine zwei Verteidiger hatten sich mit dem Gericht auf eine Gesamtstrafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren verständigt. Doch der Angeklagte, der während der ihm zur Last gelegten Taten von 2010 bis 2012 in Hohenpolding lebte, macht da nicht mit. Er will einen kompletten Freispruch - ein Ziel, das selbst seine Anwälte für offensichtlich aussichtslos halten.

Der Angeklagte ist ein unscheinbarer Typ. Ein relativ kleiner Mann im grauen Anzug mit hellem Businesshemd, sorgsam gebundener Krawatte und randloser Brille. Er ist gelernter Kaufmann, hat aber schon seit Jahren nicht mehr gearbeitet. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung von Kinderpornografie ist er einschlägig vorbestraft und hat dafür bereits zwei Jahre Haft verbüßt. Zuletzt musste er allerdings wegen Drogendelikten ins Gefängnis. Das Verhältnis zu seinen Verteidigern ist getrübt, seit sie sich mit einer Verurteilung in seinem aktuellen Prozess einverstanden gezeigt haben. Er macht jetzt alles allein, formuliert selbst Beweisanträge, Beschwerden und Erklärungen und liest sie mit ruhiger Stimme im Gerichtssaal vor. Seine Verteidiger sitzen still neben ihm.

Seiner eigenen Darstellung nach ist er das Opfer einer Verschwörung und vollkommen unschuldig. Nicht ein Punkt der 17 Seiten umfassenden Anklage sei zutreffend. Alle Vorwürfe basierten auf Lügen seiner ehemaligen Lebensgefährtin oder - was interessanter ist - auf infamen Manipulationen finsterer Mächte.

Was die Zuhälterei betrifft, darf der Angeklagte zwar tatsächlich mit einem Freispruch oder einer Einstellung dieses Anklagepunktes rechnen. Aber nicht, weil das Gericht seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht glauben würde. Der Vorsitzende Richter Oliver Dopheide hat aber deutlich gemacht, es sei aus rein juristischer Sicht nur schwer nachweisbar, dass der Angeklagte seine frühere Partnerin zur Prostitution gezwungen und sie dann in einer Notlage ausgenützt habe. Noch weniger lässt sich nachweisen, dass er ihr zuvor ihr gesamtes Vermögen von etwa 200 000 Euro abgenommen habe. Das Geld ist weg, aber niemand weiß wohin. Dass der 35-Jährige die Frau mehrmals geschlagen habe, scheint belegbar. Der Angeklagte streitet die Körperverletzungen ab: Er sei kein gewalttätiger, sondern ein friedvoller Mensch, das könnten viele andere bestätigen.

Die Anklage umfasst jedoch noch zwei weitere schwerwiegende Tatkomplexe: Die Ermittler der Kripo Erding haben auf zwei Smartphones des Angeklagten umfangreiche SMS-Kontakte mit Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren gefunden. Er soll sie in sozialen Netzwerken wie Ed-Netz und Facebook kennengelernt und sie später per SMS aufgefordert haben, ihm Nacktfotos und pornografische Aufnahmen von sich zu senden. Als Entlohnung soll er den Mädchen die Handykonten mit Überweisungen von 50 bis 200 Euro aufgeladen haben. Zudem fanden sich auf seinem Notebook 257 kinder- und jugendpornografische Dateien, nicht wenige davon von der übelsten Sorte.

Vor Gericht erklärte er nun, man habe ihm die Kinderpornos und den umfangreichen SMS-Verkehr mit den Mädchen böswillig auf seine Smartphones und seinen Computer untergeschoben. Und zwar aus folgendem Grund: Er habe früher für den nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz als V-Mann gearbeitet. Er habe aus dieser Tätigkeit wichtige Erkenntnisse, die er als Zeuge im NSU-Prozess aussagen könnte. Das wollte man - wer, ließ er offen- jedoch verhindern. Deshalb seien die Vorwürfe mit den Mädchen konstruiert und die Kinderpornografie auf seinen Rechner geladen worden: Um seine Glaubwürdigkeit als potenzieller Zeuge zu den Taten des Nationalsozialistischen Untergrundes von vornherein zu zerstören. Zur Aufklärung dieser Ungeheuerlichkeit müsse das Gericht seinen früheren Ansprechpartner beim Verfassungsschutz in Düsseldorf als Zeugen zum Prozess in Landshut laden und verhören. Er wisse zwar nur dessen Codenamen "Marburg", aber er werde sich schon finden lassen.

Der Vorsitzende Richter verdrehte bei diesem und weiteren kuriosen Beweisanträgen des Angeklagten sichtlich genervt die Augen. Der Staatsanwalt sagte ebenso gestresst: "Ihre Verschwörungstheorien werden immer absurder und abwegiger." Die Verteidiger sagten nichts und ließen ihren Mandanten gewähren. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 15.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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