Landgericht:Stiefvater wegen Missbrauchs verurteilt

Lesezeit: 1 min

Von Florian Tempel, Landshut

Ein 34 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Landshut wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte hatte das Mädchen im Alter von acht bis elf Jahren regelmäßig jeden Monat mindestens einmal in der Wohnung der Familie in Eitting missbraucht. Die heute 14-Jährige hatte sich im vergangenen Jahr einer Sozialarbeiterin in ihrer Schule anvertraut und so das Verfahren in Gang gebracht. Der Angeklagte war im Juli 2018 verhaftet worden.

Der vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landshut angeklagte Mann machte im Prozess zunächst von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Er äußerte sich jedoch zu seinen persönlichen Verhältnisse. Er war mit seiner Frau und deren Tochter 2013 nach Eitting gezogen, weil er im Landkreis Erding Arbeit als Busfahrer gefunden hatte. Neben seiner Stieftochter hat er mit seiner Frau noch einen gemeinsamen Sohn.

Im Laufe der Ermittlungen gegen ihn machte der Angeklagte keine Angaben. Er schrieb jedoch seiner Frau aus der Untersuchungshaft heraus einen Brief, der sich als eindeutiges Geständnis las. In dem Brief, den der Vorsitzende Richter Theo Ziegler im Prozess nun verlas, hieß es: "Es gibt keine Worte und keine Erklärung für meine Tat. (. . .) Ich wusste nicht, was ich tue, ich war nicht Herr meiner selbst. (. . .) ich bedauere es zutiefst. Ich weiß nicht, wie ich es gut machen könnte. Ich würde alles darum geben, es ungeschehen zu machen." Außerdem schreibt er, es sei "grausam" im Gefängnis und er vermisse seine Familie "unbeschreiblich".

Um dem Opfer eine Konfrontation mit dem Angeklagten zu ersparen, war das Mädchen vorab von einer Ermittlungsrichterin vernommen und diese Vernehmung auf Video aufgezeichnet worden. Im Gerichtssaal wurde das etwa eine Stunde lange Video unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgeführt. Danach sagte der Vorsitzende Richter, angesichts des Briefes und der offenbar sehr glaubhaften Angaben des Mädchens bestehe "ein sehr starker Tatverdacht gegen den Angeklagten".

Der sah nun ein, dass es angebracht war, in der Verhandlung ein Geständnis abzulegen. Nachdem sich seine zwei Verteidiger mit dem Gericht und dem Staatsanwalt hinter verschlossenen Türen auf eine angemessene Strafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren verständigt hatten, ließ der Angeklagte einen seiner Anwälte die Vorwürfe schließlich "vollständig einräumen". Der Urteilsspruch war nur noch eine Formsache.

© SZ vom 18.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: