Kommunen wollen sich zusammentun:Grenze der Zumutbarkeit

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Der Fluglärm hat zugenommen, finden die Markt Schwabener

Von Max Nahrhaft, Markt Schwaben

Paragraf 1 des deutschen Luftverkehrsgesetzes besagt: "Die Benutzung des Luftraums . . . ist frei." So verheißungsvoll das klingen mag, so viele Probleme bringt diese Regelung mit sich. Denn nicht wenige Bürger in Markt Schwaben und Umgebung wünschen sich über ihren Häusern und Wohnungen einen Luftraum, der weniger frei ist. Grund ist der Fluglärm von einer zunehmenden Zahl an Maschinen, so ist das Gefühl vieler Bewohner des nördlichen Landkreises Ebersberg. Denn Belege dafür, dass mehr Flugzeuge über Markt Schwaben fliegen, fehlen bislang. Um die Bürger in einen konstruktiven Dialog einzubinden, lud die Markt Schwabener SPD mit dem Bundestagsabgeordneten Ewald Schurer zu einem Informationsabend ins Schweiger Brauhaus ein. Referent war Herbert Knur, Vorsitzender der Münchener Fluglärmkommission.

Knur versuchte nicht, Verständnis für den Fluglärm zu schaffen, sondern klärte über die Sachlage auf. Er berief sich auf eine fünfwöchige Messung im Auftrag des Flughafens im Juli und August. Demnach liegt der Lärm über der Gemeinde tagsüber bei 45 Dezibel und während der Nacht bei 40 Dezibel. Gemessen wurde allerdings die Dauerschallbelastung. "Alle Geräusche werden wahrgenommen und dann als Durchschnitt nivelliert", sagte Knur. Einzelne Lärmspitzen können also bei mehr als 70 Dezibel liegen, werden aber mit den Ruhephasen zu einem Mittelwert verrechnet. Die Werte in Markt Schwaben, so Knur, lägen noch im Rahmen des Zumutbaren. Es existiert zwar keine gesetzliche Grenze, was zu viel und zu lauter Lärm ist, doch als Bezugspunkt gelten Grenzwerte für Ansprüche auf passiven Lärmschutz. Wenn der von Flugzeugen verursachte Lärm die Marke von 55 Dezibel überschreitet, haben Betroffene Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Erst dann gilt Lärm als unzumutbar und unzulässig.

Heißt im Klartext: Erst wenn der Flughafen die Kosten für Schallschutzfenster übernehmen muss, ist der Lärm zu viel. "Natürlich werden einzelne Flugbewegungen als belästigend wahrgenommen - auch zurecht", sagte Knur, "besonders wenn man an einem Sommerabend auf der Terrasse sitzt." Doch rechtlich kann eine einzelne Kommune nur wenig daran ändern, die Gesetze kommen aus Berlin.

Selbst wenn sich die Gesetze verändern ließen, bliebe eine zweite Hürde, die Geografie. Der Erdinger Flughafen kann aus zwei Richtungen beflogen werden, aus Westen und aus Osten. "Problematisch für Markt Schwaben ist vor allem die Betriebsrichtung West", so Knur, "die durchschnittlich an zwei von drei Tagen geflogen wird." Dann wickeln sich die An- und Abflüge südlich des Flughafens auf einem Korridor ab, der zwischen Markt Schwaben und Pliening verläuft. Einige Bürger schlugen vor, den Luftraum zu verlegen oder die Belästigung großflächig auf die Umgebung zu verteilen. Knur hält diese Idee für nicht praktikabel: "Der Korridor ist nicht zufällig gewählt. In Ottersberg am Rande der Gemeinde Poing steht ein Funkfeuer, das zur Flugsicherung im südbayerischen Raum bis nach Österreich genutzt wird." Da im Umkreis nur wenige solche Anlagen installiert sind, könne der Standort nicht einfach verschoben werden.

Um eine wirksame Lösung gegen die Lärmbelästigung zu finden, da waren sich Schurer, Knur und die Lokalpolitiker einig, müssen sich die Kommunen zusammentun. Konkrete Schritte sind bisher aber nicht geplant.

© SZ vom 10.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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