Amtsgericht Erding:Flaschenwurf kommt teuer

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Der Sitzungssaal 1 ist der größte im Amtsgericht Erding. Dort fand die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung statt. (Foto: Stephan Görlich)

52-Jähriger steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Angeklagter und Geschädigte einigen sich außergerichtlich auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war kurz aber heftig: der 52-jährige Angeklagte soll einer Frau in einem Erdinger Lokal am 30. März, gegen 1.27 Uhr, eine Bierflasche an den Kopf geworfen haben. Das erfüllt den Tatbestand der schweren Körperverletzung und die wird nach dem Strafgesetzbuch, Paragraf 224, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren belegt. Alleine der Versuch ist strafbar.

Eine Zeitlang führten die beiden eine On-Off-Beziehung

An der Tat selber gab es wenig zu bestreiten, das tat auch der Angeklagte nicht, zumal es sich bei der Geschädigten um seine Freundin, Lebensgefährtin beziehungsweise Kollegin oder Lokal-Mitbesitzerin handelt - so recht wusste es der Angeklagte auch nicht zu definieren. Man habe zwar schon länger verschiedene Wohnungen, fahre aber immer noch gemeinsam in Urlaub, habe ein gemeinsames Haus in Montenegro und man sehe sich natürlich in der Arbeit. Die GmbH des Lokals läuft auf beide Namen. Diese Rechtsform soll aber geändert werden, sagte die Geschädigte. Das sei der Notfallplan, wenn man das Lokal nicht verkaufen könne, sagte der Angeklagte.

Auf die Frage von Richterin Michaela Wawerla, in welchem Verhältnis sie zum Angeklagten stehe, ob verwandt, verheiratet oder verlobt - womit die Frau ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte -, sagte die 48-Jährige, das mit der Verlobung sei schon länger her, seit dem Vorfall könne man zwischen ihr und dem Angeklagten eher von einer "friedlichen Koexistenz" sprechen. Eine Zeitlang sei man zwischen Beziehung und Getrennt gependelt, aber irgendwann habe man beschlossen, so könne es nicht weiter gehen.

Ein Test beim Angeklagten ergab einen Wert von 1,69 Promille

An dem Abend hätten sie sich beide zufällig im selben Lokal in Erding aufgehalten, aber zunächst getrennt an verschiedenen Tischen. Sie sei dann später zu ihm an den Tisch gegangen und man habe sich zuerst normal unterhalten, später zu streiten angefangen. Als sie aufgestanden sei, sei ihr eine Bierflasche aus rund drei Meter Entfernung an den Kopf geflogen. Sie habe keine Schmerzen gehabt, aber gemerkt, dass sie blutet. Sie beide seien geschockt gewesen, dass er die Flasche geworfen hat, er habe sie dann zur Toilette begleitet. Die nächste Woche sei sie krankgeschrieben gewesen, aber nicht wegen der Kopfwunde, sondern weil das Auge zugeschwollen gewesen sei. Sie seien beide an dem Abend alkoholisiert gewesen. Ein Test um 2.43 Uhr beim Angeklagten ergab noch einen Wert von 1,69 Promille.

Die 48-Jährige bestätigte, dass sie sich außergerichtlich mit dem Angeklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes geeinigt habe. Sie habe deshalb kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Daraufhin wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Der 52-Jährige muss 600 Euro an die Nachbarschaftshilfe Walpertskirchen zahlen.

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