Grafing:Berufsschule nimmt große Hürde

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Grundstücksfragen für den geplanten Bau in Grafing sind laut Ministerium geklärt

Von Thorsten Rienth, Grafing

Die Entscheidung für Grafing-Bahnhof als Standort für die erste Berufsschule im Landkreis Ebersberg ist offenbar gefallen. Dem Kultusministerium zufolge besteht mittlerweile "die endgültige Klarheit über die Verfügbarkeit des Grundstücks", wie ein Sprecher auf Nachfrage der SZ erklärte. Dem Ministerium zufolge starten mit dem Ende der Sommerpause die konkreten Bauplanungen. Nach etwa zwei Jahren könne in der Schule dann der Betrieb starten. Einen reibungslosen Verlauf - auch der noch notwendigen politischen Entscheidungen - vorausgesetzt, wäre dies demnach im Herbst 2021.

Die Schule soll dereinst bis zu 2000 Schülern Platz bieten. Bei den Fächern liegt der Schwerpunkt auf den Bereichen Einzel-, Groß- und Außenhandel, außerdem auf Lagerlogistik, Zahntechnik und Kfz-Mechatronik. Dazu kommen noch eine Fachschule für Kinderpflege sowie eine Fachakademie für Sozialpädagogik.

Mit der Nachricht aus dem Ministerium scheinen nun auch die Sorgen im Grafinger Stadtrat beendet, die Schulplanungen könnten auf der sprichwörtlichen Zielgeraden doch noch scheitern. Die Notarverträge der Grundstückskäufe muss der Grafinger Stadtrat zumindest teilweise noch genehmigen. Bislang war es im Landkreis Usus, dass die Gemeinden die Grundstücke "ihrer" weiterführenden Schulen kostenlos zur Verfügung stellen. Nachdem die fünf Hektar Grundfläche für die Berufsschule mit über einer Million Euro zu Buche schlagen, regt sich gegen die Praxis vor allem in Grafing Widerstand. Von der Schule profitierten ja schließlich nicht nur Grafinger Schüler oder solche aus der unmittelbaren Umgebung. Die Einigung auf eine Kostenteilung zwischen Stadt und Landkreis gilt als wahrscheinlich. Die Kreistagsfraktionen von CSU und SPD haben ihre Forderung nach einer Kostenteilung jedenfalls klar artikuliert. Die Baukosten für die Schule selbst wurden zuletzt auf über 50 Millionen Euro beziffert. Davon müssten Stadt und Landkreis nichts übernehmen - das macht ausschließlich der Freistaat.

© SZ vom 25.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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