Flughafen München:Testphase zur Drohnen-Ortung abgeschlossen

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Immer wieder kommen die kleinen, ferngesteuerten Geräte am Münchner Airport Flugzeugen sehr nahe

Von Gerhard Wilhelm, Flughafen

Wegen der Corona-Pandemie landen und starten derzeit viel weniger Flugzeuge als sonst, die Gefahr durch Drohnen, die Flugzeugen in die Quere kommen, nimmt die Deutsche Flugsicherung (DFS) aber weiterhin sehr ernst. Auch am Flughafen München, wo heuer bisher aber nur drei Drohnen gemeldet wurden, die Flugzeugen näher kamen als erlaubt. 2018 sind es laut DFS 14, im vergangenen Jahr 15 gewesen. Am Frankfurter Flughafen habe man dagegen kaum einen Rückgang verzeichnet, sagt Ute Otterbein, DFS-Pressesprecherin. Das könne damit zusammenhängen, dass in München der Flugverkehr stärker zurück gegangen sei. Die Drohnen sind zwar oft sehr klein, dennoch stellen sie eine Gefährdung des Flugverkehrs dar, wenn sie zum Beispiel in eine Turbine geraten.

Die DFS hat deshalb zusammen mit den Projektpartnern Fraport AG und der Flughafen München GmbH (FMG) einen groß angelegten Test zur Erprobung von Drohnen-Detektionssystemen an den beiden verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands durchgeführt. Ein wesentliches Ergebnis des Testprojekts: Eine Universallösung, die gleichermaßen an allen Flughäfen umgesetzt werden kann, gibt es nicht. Die Lösung wird eine Mischung aus verschiedenen Sensortechnologien sein, die mit ihren individuellen Stärken ihre jeweiligen Schwächen untereinander ausgleichen.

Zusammengearbeitet wurde mit Firmen, die auch Radarsysteme für den militärischen Bereich entwickeln, aber auch Mikrowelle, Infrarot oder akustische Systeme seien erprobt worden. Auch die Ortung der Funkwellen mit denen die Drohnen gesteuert wird, wie Otterbein sagt. Dabei sollen Drohnen unter anderem in einer Entfernung von zehn nautischen Meilen (18 Kilometer) entlang der An- und Abflugrouten der Flugzeuge erfasst werden können.

Starrflügel-Drohnen können Geschwindigkeiten von mehr als 140 Stundenkilometer erreichen

Darüber hinaus müssen die Systeme Drohnen von anderen beweglichen Objekten wie Fahrzeugen, Vögeln oder Hubschraubern unterscheiden können, die an Flughäfen unterwegs sind. Und die Systeme müssen eine Vielzahl von Drohnen unterscheiden können, die in verschiedensten Größen und Formen auf dem Markt verfügbar sind, wie die DFS schreibt Bei den Testflügen seien daher Drohnen unterschiedlicher Bauarten zum Einsatz gekommen: Von agilen Kleinstdrohnen über größere Multirotor-Systeme mit höherer Tragkraft bis hin zu Starrflügel-Drohnen, die Geschwindigkeiten von mehr als 140 Stundenkilometer erreichen. Bei unterschiedlichen Manövern mit abrupten Richtungswechseln, Punktaufstiegen auf Höhen von bis zu etwa 300 Meter über Grund sowie Hochgeschwindigkeitsflügen entlang der Start- und Landebahnen mussten die getesteten Systeme ihre Leistungsfähigkeit zeigen, sowohl bei Tag als auch bei Nacht. Die Drohnen flogen dabei teils autonom nach vorher definierten Flugrouten, teils wurden sie von professionellen Drohnen-Piloten per Hand gesteuert.

Die Ortung ist das eine, die Drohnenabwehr liege laut Otterbein dann bei der Polizei. Auch dort werden unterschiedliche Systeme getestet. Hier laufen parallele Entwicklungen etwa zur Störung der Funkkommunikation zwischen Pilot und Flugkörper sowie zum Einsatz von Jagd-Drohnen mit Fangnetzen. Die große Problematik ist die Informationskette von der Ortung bis zur Weitergabe der Information zur Polizei. Denn in der Regel vergehen einige Minuten von der Meldung bis die Polizei vor Ort nachsehen kann. Dafür geben es laut Otterbein aber sogar vom Verkehrsministerium Fördergelder, die sich diesem Thema, der Verkürzung der Alarmierungszeit widmen.

Drohnenflüge an Flughäfen können mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt. Sie gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

Ende dieses Jahres sollen anhand der gewonnen Erkenntnissen geeigneter Detektionslösungen für die 16 internationalen Flughäfen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. 2021 will die DFS ein Verfahren zur Auswahl einer geeigneten Technologie einleiten.

© SZ vom 16.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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