Flughafen:Haftbefehl wegen Zehn Euro-Knöllchen

"Mit Hilfe der Bundespolizisten im Erdinger Moos konnte er den Ballast vom alten Jahr gleich am ersten Januar loswerden, nachdem er die Verkehrsregeln in seiner Heimatstadt im alten Jahr wohl nicht so genau genommen hatte", heißt es recht blumig im Pressebericht der Dienststelle der Bundespolizei am Flughafen München. Es ging um einen Mann aus Nürnberg, der dort erst ein Parkverbot missachtet hatte und anschließend "die daraus resultierenden bußgeldrechtlichen Folgen". Daher hatte die Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen den 51-Jährigen einen "Erzwingungshaftbefehl" erlassen. Am frühen Nachmittag des Neujahrstags hatte die Suche nach dem Mann ein Ende. Bundespolizisten haben den 51-Jährigen festgenommen, als er auf dem Weg zu einem Flug über Dubai nach Sansibar "die grenzpolizeiliche Kontrolle durchlaufen musste", wie es im Pressebericht heißt.

Bei der Ausweiskontrolle des Mannes sei den Beamten eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Nürnberg vom vergangenen Jahr ins Auge gefallen. Das dortige Amtsgericht hatte gegen den Bußgeldsünder einen Erzwingungshaftbefehl über zwei Tage Haft erlassen, nachdem er sich offenbar vehement geweigert hatte, das verhängte Bußgeld in Höhe von nur zehn Euro zu bezahlen.

Die Bundesbeamten am Münchner Flughafen haben den Mann festgenommen und vor die Entscheidung gestellt: Bezahlen oder Haft. Den drohenden Gefängnisaufenthalt vor Augen, habe sich der Festgenommene dann doch dazu entschlossen, seine Geldbörse zu öffnen. Neben dem geforderten Bußgeld in Höhe von zehn Euro musste er allerdings auch noch 151,21 Euro an Verwaltungskosten an die Bundespolizisten übergeben, bevor er die Wache der Bundespolizei wieder verlassen durfte, um seine Reise fortzusetzen.

© SZ vom 05.01.2021 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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