Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) drei Musterklagen gegen die sogenannten roten Gebiete abgewiesen hat, fordert die Grünen-Fraktion im Kreistag die Rücknahme einer noch anhängigen, entsprechenden Klage des Landkreises. Erst in der letzten Sitzung des Kreistags im Dezember 2023 hatte Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) bekannt gegeben, dass der Landkreis die Klagen von zwei Landwirten gegen die roten Gebiete im Landkreis unterstütze und darüber hinaus eine Popularklage erheben wolle.
Auf Äckern, die in roten Gebieten liegen, dürfen Landwirte weniger Stickstoff-Düngemittel ausbringen, weil das Grundwasser dort ausweislich von Messungen bereits zu hoch mit Nitrat belastet ist. Weniger düngen kann sich aber auf Ertrag und Qualität der angebauten Feldfrüchte auswirken. Nach Darstellung von Landwirten entscheide sich so etwa, ob beispielsweise aus Weizen Nudelmehl oder Hühnerfutter werde - für ersteres ist auf dem Markt ein höherer Preis zu erzielen als für letzteres.
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Die Grünen-Fraktion, die von Anfang an dagegen war, führt mehrere Gründe an, warum der Landkreis sich aus der Sache heraushalten sollte. Zum einen habe der VGH drei Musterklagen zurückgewiesen, weil "der Gewässerschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine höchstrangige Gemeinwohlaufgabe darstellt". Zum anderen habe auch die Staatsregierung das Urteil begrüßt und die Ausweisung von weiteren Messstellen bis Jahresende angekündigt. Der Landkreis sollte die Entscheidung des Gerichts und die Zusicherungen der Regierung akzeptieren. Man sollte das "im Vertrauen auf das rechtssichere Handeln der Staatsregierung" tun, schreiben die Grünen.
Tatsächlich kann man es für etwas Besonders halten, dass ein Landkreis sich in dieser Angelegenheit auf die Seite der Landwirte stellt. Es scheint insofern nachvollziehbar, als Landrat Bayerstorfer selbst Landwirt ist - allerdings nicht in einem der betroffenen roten Gebiete. Auf der anderen Seite sind die Interessen der Landwirte nicht unbedingt mehrheitlich die Interessen anderer Bürger und Bürgerinnen im Landkreis.