Schmuckbild:Lästiges Morgenritual

(Foto: Renate Schmidt)

Gegen Schnee und Kälte im Winter ist prinzipiell nichts einzuwenden. Nur eine Sache ist immer wieder ärgerlich: Wer keine Garage besitzt und morgens früh mit dem Auto los muss, der muss erst mal sein vereistes Gefährt vorm Haus freikratzen - so wie hier auf dem Foto vor wenigen Tagen. Schon lästig. Der ADAC hat jüngst wieder einmal darauf hingewiesen, dass es nicht reicht, an der Frontscheibe nur ein kleines Guckloch freizumachen. Wer trotzdem so losfährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Wie der ADAC weiter schreibt, ist es auch nicht erlaubt, den Motor warm laufen zu lassen, statt Eis zu kratzen. Denn das schadet der Umwelt, macht unnötig Lärm und ist verboten. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro - zuzüglich Verwaltungskosten. Ein Trost: Mit einem Kunststoffeiskratzer in Kombination mit einem kleinen Besen, einer Abdeckfolie sowie für den Notfall einem Türschlossenteiser sind laut ADAC auch Laternenparker für den Frost der kalten Jahreszeit bestens gewappnet. Der Wetterbericht sagt für die kommenden Tage um die null Grad voraus. Mancher wird da wieder kratzen müssen.

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