Erding:Wohnanlage nicht nur für Beamte

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Das umstrittene Baugrundstück an der Anton-Bruckner-Straße in Erding: Die Erschließungsstraße hat der Investor schon seit längerem fertiggestellt. (Foto: Renate Schmidt)

Das Wohnungsbauprojekt für Mitarbeiter von Bundes- und Landesbehörden verläuft bislang mehr als holprig. Wegen fehlender Nachfrage sollen in die künftigen Einzimmerappartements nun auch Senioren oder Studierende einziehen können. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Änderung zu - mit Grummeln.

Von Regina Bluhme, Erding

Ein Acker hinter der Weißbräu Brauerei an der Anton-Bruckner-Straße hat schon für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Unter der Prämisse, dass hier eine Anlage für Mitarbeiter von Bundes- und Landesbehörden errichtet wird, hatte die Stadt unter Bauchschmerzen eine Wohnbebauung ermöglicht. Doch daraus wurde bislang nichts. Jetzt nimmt der Investor einen neuen Anlauf. Der Mieterkreis soll erweitert werden, unter anderem für Studierende, alleinstehende Rentner oder kommunale Bedienstete. Gerade das letztere Argument zog im Stadtentwicklungsausschuss gewaltig. Das Gremium gab nach längerer Debatte bei einer Gegenstimme grünes Licht.

Schon ein paar Mal ist das Bauprojekt ins Stolpern geraten. 2013 wurde von dem Dorfener Investor Georg Scharl die Genehmigung eines Bundespolizisten-Wohnblocks mit 120 bis 148 "Dienstunterkünften" und Schulungsräumen beantragt und vom Erdinger Stadtrat genehmigt. Allerdings stellte sich heraus, dass es damals gar keine entsprechend große Nachfrage für die geplanten Einzelzimmerappartements gab. 2018 wurde der Bebauungsplan auf Wunsch des Investors erneut überarbeitet. Nun kamen Beamte und Angestellte von Landesbehörden als mögliche Kurzzeitmieter dazu. Gebaut wurde bis heute nicht, die Erschließungsstraße hat der Unternehmer allerdings bereits errichtet.

Und nun am Dienstag: die nächste Änderung. Jetzt sollen die "Kleinst"-Wohnungen mit einer maximalen Größe von 23 Quadratmetern auch "Singlehaushalten wie Studenten, alleinstehenden Rentnern usw." angeboten werden können.

Einige seien über die "Herangehensweise" des Investors "mehr als erstaunt"

Max Gotz (CSU) verwies im Ausschuss zunächst grundsätzlich darauf, dass es für das Vorhaben bereits Baurecht und Baugenehmigung gebe. Und zwar "auf einem Fleck, wo wir sonst nie und nimmer einen Aufstellungsbeschluss zugestimmt hätten". Er wisse auch, dass einige über die "Herangehensweise" des Investors "mehr als erstaunt sind". Im Stadtentwicklungsausschuss wurde durchaus Kritik geübt und auch die - gar nicht abwegige - Befürchtung geäußert, dass künftig nochmals Veränderungswünsche kommen. Der Bebauungsplan dürfe nicht noch einmal "aufgebrochen werden", wie es Burkhard Köppen (CSU) formulierte.

Auf großes Interesse stieß die Information von OB Gotz, dass der Investor Belegungsrechte für kommunale Beschäftigte angeboten habe. Stefan Grabrucker (SPD), Lehrer am Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding, verwies auf die Referendare und Referendarinnen, die aus ganz Bayern an die Erdinger Schule versetzt würden - für einen befristeten Zeitraum und auf der Suche nach einer kleinen, und somit auch preislich stemmbaren Wohnung. 2. Bürgermeisterin Petra Bauernfeind (Freie Wähler) betonte, die angebotenen Belegungsrechte für Bedienstete der öffentlichen Hand müsste die Stadt "rechtsfest sichern". Der Weg, den das Projekt bisher gegangen sei, gefalle ihm nicht, sagte Thomas Schmidbauer (Erding Jetzt), aber er könne den Weg angesichts der kommunalen Belegungsrechte "mitgehen".

Der Bebauungsplan Nr. 220 "Sondergebiet Bundes- und Landesbehörden" muss geändert werden

Ludwig Kirmair (CSU) wiederum verwies darauf, dass es "nicht um die Änderung der Bebauung, sondern um die Änderung der Belegung gehe". Dazu muss allerdings der Bebauungsplan Nr. 220 "Sondergebiet Bundes- und Landesbehörden" geändert werden und zwar im Rahmen eines sogenannten "Vorhabenbezogenen Bebauungsplans". Ein Sonderfall, der nur bei einem bereits präzise umrissenen Projekt realisiert wird, wenn der Antragsteller alle Pläne für die Bebauung und die Erschließung vorlegt. Damit hat der Investor aber auch - im Gegensatz zu einem "normalen" Bebauungsplan - keinerlei Spielraum bei den Festsetzungen mehr.

Stadtrat Thomas Bauer (CSU) erklärte, er hätte sich mit einer Entscheidung leichter getan, wenn "konkretere Vorschläge" für die Belegungsrechte oder auch die angepeilten Mietpreise vorgelegen hätten. Er stimmte dann als einziger gegen den Aufstellungsbeschluss, mit dem das Projekt nun weiter verfolgt werden kann.

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