Einfriedungssatzung:Abschotten weiterhin erlaubt

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Eigentlich wollte Eching keine zwei Meter hohen Zäune mehr zulassen. Eine entsprechende Initiative fällt jedoch durch

Von Klaus Bachhuber, Eching

Grundstücke dürfen entlang von Straßen und Wegen im Echinger Gemeindegebiet weiterhin mit zwei Meter hohen Mauern abgeschottet werden. Ausdrücklich untersagt ist das nur in Siedlungen mit Bebauungsplänen, für die der Gemeinderat die Höchstmaße zuletzt stets auf rund 1,30 Meter limitiert hat. Um diese unterschiedlichen Regeln anzugleichen, hatte der Gemeinderat vor Jahresfrist eine Einfriedungssatzung in Auftrag gegeben - und ihren Erlass nun mit CSU-/FW-Mehrheit abgelehnt.

Dies sei "nicht ganz konsequent", sagte Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) so gepresst, dass sich erahnen ließ, dass er weniger zitierfähige Formulierungen bevorzugt hätte. In jedem Bauleitplan, der in den vergangenen Wochen verabschiedet wurde, hatte der Planungsausschuss des Gemeinderats Einfriedungen auf 1,30 oder 1,40 Meter limitiert. Das gleiche Gremium lehnte es nun aber ab, in den Gebieten außerhalb dieser Leitpläne eine analoge Regelung festzusetzen.

Der Satzungsentwurf des Gemeindebauamts hatte vorgesehen, in Wohngebieten die Mauerhöhe auf 1,30 Meter zu beschränken und entlang der Hauptverkehrsstraßen auf 1,80 Meter. Ohne Satzung gilt in diesen Gebieten die pauschale Vorgabe des Bayerischen Baugesetzbuches, laut der Einfriedungen bis zu zwei Meter Höhe genehmigungsfrei sind, auch in gemauerter oder anderer blickdichter Form.

Für die CSU sei der Satzungsvorschlag "einfach nicht differenziert genug", sagte ihr Sprecher Georg Bartl. Über das gesamte Ortsgebiet gebe es da "zu viele unterschiedliche Voraussetzungen". Ohne Satzung gelte nun freilich die landesweite Regelung, wunderte sich Herbert Hahner (SPD), "und die ist noch viel pauschaler".

Die FW argumentierten in ihrer Ablehnung damit, dass es ein "völlig unvertretbarer Verwaltungsaufwand" wäre, den kompletten Altbestand an Einfriedungen zu erfassen, wie ihr Sprecher Otmar Dallinger sagte. Das sei freilich nirgends vorgesehen, hieß es aus dem Gemeindebauamt. "Warum soll die Bayerische Bauordnung bei uns nicht gelten?", fragte Dallinger. In allen Bebauungsplänen war der Gemeinderat aber mit den Stimmen der FW von der Bauordnung abgerückt.

Anette Martin (SPD) verteidigte die Satzung mit dem Hinweis auf die aktuelle Tendenz, "sich einbunkern zu wollen". Diesem Trend müsse eine Gemeinde "in irgendeiner Form begegnen". Und da gelte es, zwischen dem Einzelinteresse der Grundeigentümer und dem Allgemeininteresse derjenigen abzuwägen, die auf öffentlichen Wegen dann an diesen Mauern vorbei müssen. "Wollen wir alle auf der Straße durch einen Tunnel gehen?", sagte sie: "Das ist nicht unsere Vorstellung von Eching."

Leon Eckert (Grüne) rügte "eine Doppelmoral" bei CSU/FW angesichts des Limits in den Bauleitplänen und der Ablehnung eines solchen jenseits davon. Das eröffne nun "Willkür bei Einzelfallentscheidungen", rügte er. Sylvia Jung (Bürger für Eching) warnte, dass die abgeschotteten Grundstücke zu einem "ganz anderen Wohn- und Lebensgefühl führen" würden.

Oliver Schlenker (FW) stellte die Wirksamkeit einer Satzung in Frage. Auch in den Siedlungen, wo der Bebauungsplan die Einfriedung reglementiere, gebe es Wildwuchs, sagte er, also könne man sich die Satzung sparen. Mit 7:6 Stimmen lehnten CSU und FW gegen SPD, Grüne, "Bürger für Eching" und den Bürgermeister die Satzung ab. Ende 2017 hatte der Ausschuss mit 9:3 Stimmen die Erarbeitung einer derartigen Satzung beschlossen.

© SZ vom 15.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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