"Ein alltäglicher Vorfall":Kollision mit drei Verletzten

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Amtsgericht verurteilt Unfallfahrer zu einer Geldstrafe von 900 Euro

Streng genommen ist es eine Bagatelle, derer sich ein 60-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen schuldig gemacht hat. Ein Fall, wie er an deutschen Amtsgerichten zu Tausenden verhandelt wird. Dennoch gibt er Anlass, mal wieder sein eigenes Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken und zu mehr Aufmerksamkeit aufzufordern. Der Angeklagte, der sich da am Freisinger Amtsgericht verantworten musste, war am zweiten Weihnachtsfeiertag 2017 mit seinem Wagen aus einer Hofeinfahrt bei Geierlambach auf eine Straße eingebogen. Sein Wagen stieß dort mit dem eines Fahrers aus Manching zusammen. Die Bilanz: Drei Verletzte und zwei demolierte Autos. Richter Manfred Kastlmeier verurteilte den Unfallfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

"Ein alltäglicher Vorfall, der jedem passieren kann", sagte Richter Kastlmeier, bevor er sich mit Staatsanwältin, Verteidiger und Nebenklägervertreter zunächst zu einem Rechtsgespräch zurückzog. Solche Situationen habe jeder Autofahrer schon mal erlebt. In den meisten Fällen passiere nichts, da habe man einfach Glück gehabt. Der Angeklagte selbst machte gar keine Anstalten, seinen Fehler zu leugnen. Ihm, der als Logistiker wenig verdient, 800 Euro Kaltmiete zahlt und mit seiner erwerbsunfähigen Frau zusammenlebt, ging es hauptsächlich darum, das Strafmaß zu senken. Darum hatte er gegen die Geldstrafe, die ihm auferlegt war, Einspruch eingelegt.

Mit Erfolg, denn auch ein Sachverständiger konnte nicht eindeutig klären, ob die Schuld an dem Unfall allein bei dem 60-Jährigen liegt. Bremsspuren gab es auf der Straße keine, so dass der Sachverständige Geschwindigkeiten allenfalls an den Deformationen der demolierten Autos abschätzen konnte. Fest steht, dass der Angeklagte auf gut Glück in die Vorfahrtsstraße einbog, in dem Glauben, es werde schon nichts passieren. Fest steht aber auch, dass sein Unfallgegner an der etwas unübersichtlichen Stelle etwas zu schnell fuhr. Erlaubt sind dort 60 Stundenkilometer. Der als Zeuge geladene Manchinger gibt selbst zu, dort mit etwa 70 Stundenkilometern unterwegs gewesen zu sein. Das deckt sich mit den Berechnungen des Sachverständigen. Der hatte einen Geschwindigkeitskorridor von 63 bis 90 Stundenkilometer errechnet.

In seinem Urteil berücksichtigte Richter Kastlmeier, dass der Angeklagte bislang ein unbescholtenes Leben geführt hat. Bei dem Unfall hat er sich selbst verletzt, als er mit seinem Kopf die Seitenscheibe durchstieß. Zu seinen Lasten wertete der Richter allerdings die Verletzungen der Insassen im gegnerischen Auto. Beide erlitten Brustbeinbrüche. Die Frau des Manchingers brach sich zusätzlich ein Handgelenk und musste dafür zwei Operationen über sich ergehen lassen.

© SZ vom 11.01.2019 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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