Eching:Ultimatum aus Unterschleißheim

Lesezeit: 2 min

Die Gemeinde Eching will den Bebauungsplan für den Hollerner See aufsplitten, doch der Nachbar erwägt eine Klage

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Konflikte zwischen den Nachbarn Eching und Unterschleißheim um den Hollerner See haben einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Unterschleißheim hat Eching eine Frist bis 31. Januar gesetzt, bis zu der die eingeleitete Bauleitplanung für das Seegebiet zurück genommen werden muss, andernfalls werde Klage eingereicht. Die Bürgermeister sind bemüht, die Diskrepanzen klein zu halten, sitzen doch Vertreter beider Kommunen im gemeinsamen Preisgericht zur Gestaltung des Sees.

Erklärtes Ziel beider Bürgermeister sei es, "dass es kein Verfahren gibt", sagte Echings Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) auf Anfrage. Mit dem Unterschleißheimer Kollegen Christoph Böck (SPD) sei er in konstruktivem Austausch, den Stadtratsbeschluss versteht er nur als fristwahrend. Vertraut man den Aussagen des damaligen Echinger Bürgermeisters Josef Riemensberger (CSU), der das Verfahren Ende 2015 startete, ist die Änderung des Bebauungsplans Nummer 28 eine Formalie ohne inhaltliche Auswirkungen, die nichts mit dem Hollerner See zu tun habe. Das Unterschleißheimer Rathaus dagegen sieht die faktischen Planinhalte als unfreundlichen Akt. Vor allem die in der damaligen Planung enthaltene Verlegung der Staatsstraße zwischen Eching und Hollern an das Seeufer mit Einmündung in die B 13 lehnt Unterschleißheim vehement ab.

Der Hollerner See, den beide Nachbarn zum Erholungsgebiet ausbauen wollen, liegt räumlich zwar näher an Unterschleißheim, planungsrechtlich jedoch auf Echinger Flur. Die Plangrundlage für das Areal stammt aus dem Jahr 1992, als der Plan 28 das gesamte Gelände des damals gerade beerdigten Standortübungsplatzes der Bundeswehr abdeckte, von der Unterschleißheimer Stadtgrenze über das Mallertshofer Holz bis zur Autobahn A9. Jetzt hat Eching Verfahrensprobleme bei der geplanten Enteignung eines Flurstücks für einen Radweg nach Garching, einige Kilometer Luftlinie vom Hollerner See entfernt, aber eingebettet in den gleichen Bebauungsplan. Um dieses Verfahren zu erleichtern, will Eching den Plan aufsplitten. Entstehen sollen portionierte Bebauungspläne: einer für den Radweg, einer für die ökologische Entwicklung des Mallertshofer Holzes - und einer für den Hollerner See.

Um diese Aufsplittung mit möglichst geringem Aufwand zu vollziehen, hat das Rathaus die 1992 festgesetzten Vorgaben unverändert gelassen, inhaltliche Ziele sollen erst nach dem laufenden Plangutachten zur Nutzung geändert werden. Allerdings hat Unterschleißheim in einem Rechtsgutachten das von Eching gewählte Verfahren als fehlerhaft ausgemacht und sieht dies als Hebel gegen den Plan. Deshalb forderte der Stadtrat die Nachbarn unter Fristsetzung auf, die Änderung zurückzunehmen, andernfalls werde Normenkontrollklage eingelegt. Die Note liegt schon im Echinger Rathaus, der Unterschleißheimer Stadtrat hatte sie im November nicht öffentlich beschlossen. Zwar sei die Materie öffentlich, hieß es aus dem Rathaus, aber "um eine unnötige diesbezügliche Diskussion und Medienberichterstattung und dadurch bedingt eine unnötige Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Beziehung zur Nachbarkommune zu vermeiden", wurde die Klage hinter verschlossenen Türen verabschiedet. Weil man nun aber ein juristisches Problem im eigenen Vorgehen sah, musste der Klagebeschluss am Donnerstag im Stadtrat öffentlich wiederholt. Bizarr ist die Konsequenz der Klage: Würde Eching gezwungen, die 2016-er Änderung aufzuheben, gälte wieder die Planung von 1992. Und die sieht die strittige Straße auch vor. Thaler ordnet die mögliche Klage daher "als politisches Problem ein, nicht als juristisches".

© SZ vom 16.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: