Eching:Dimensionen gesprengt

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Bauherr von Studentenwohnheim muss Pläne etwas abspecken

Ein privates Studentenwohnheim mit 77 Plätzen soll an der Dietersheimer Hauptstraße südlich der Tankstelle entstehen. Damit ist gleich das erste Projekt im Neubaugebiet Süd-Ost am Mühlenweg ein Ausreißer in der Konzeption des Quartiers, das durchweg auf Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung setzt. Allerdings hatte der Bauleitplan für diese exponierte Stelle an der Straße bereits ausdrücklich einen Wohnblock vorgesehen.

Die Dimensionen der vorgelegten Pläne sprengten aber auch diese planerische Sonderstellung. Die geplanten Höhenentwicklung des Gebäudes hat der Echinger Bauausschuss zurückgestutzt. Der Gebäudeteil entlang der Straße soll dreigeschossig werden, was zulässig ist. Auf den südlichen Abschluss will der Bauherr auch noch eine vierte Etage aufsetzen, mit der das Gebäude 11,60 Meter hoch wird. Das akzeptierte der Ausschuss einzig gegen die Stimme von Bürgermeister Sebastian Thaler, wobei dieses vierte Geschoss allerdings zurückgesetzt werden soll. "Studentenwohnheime mit dieser Höhe kennen wir normalerweise vom Mittleren Ring", lehnte Thaler die Dimension ab.

Der nach Osten ins Baugebiet ragende Gebäudeflügel ist von den Vorgaben auf zwei Etagen beschränkt, hier sollten aber drei entstehen. Das verweigerte der Ausschuss mit 9:4 Stimmen. Schließlich wird das vorgegebene Bauvolumen noch um die zwei Meter tiefen Balkone übertreten, die zur Straße hin verglast werden sollen. Das wurde mit 9:4 Stimmen gebilligt.

Für ein Studentenwohnheim sieht der Bauleitplan einen Stellplatzschlüssel vor, nach dem für die 77 Plätze 25 Parkplätze benötigt werden. Die werden mit 20 Plätzen in einer Tiefgarage und fünf oberirdisch erreicht. Allerdings kamen dem Gremium hier Bedenken, ob das ausreichend sei. Zum einen herrschten unterschiedliche Ansichten über die durchschnittliche Motorisierung von Studenten, zum anderen ist ein Studentenwohnheim kein geschützter Terminus, so dass die rund 24 Quadratmeter großen Einheiten auch anderweitig vermietet werden könnten. Einstimmig wurde dem Bauherrn aufgegeben, freiwillig über den Stellplatzschlüssel hinaus Parkplätze vorzusehen.

© SZ vom 11.05.2018 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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