Ebersberg:"Ich war geschockt"

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Ein 23-Jähriger schickt einer Elfjährigen ein Foto von seinem erigierten Penis. Dafür muss er nun 2250 Euro Strafe zahlen

Wollte sie ihm tatsächlich nur das Schwimmen beibringen oder hatte sie sich doch heimlich in ihn verknallt? Diese Frage bleibt unbeantwortet, zumindest waren die Aussagen der Beteiligten vor Gericht dazu recht gegensätzlich. Das, was der Prozess stattdessen ans Licht brachte, war aber ohnehin von deutlich größerer Bedeutung: nämlich dass die Begegnung zwischen einem 23-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Ebersberg und einer damals Elfjährigen aus Freising ein sehr unschönes Ergebnis hatte. Sie endete damit, dass der Mann dem jungen Mädchen ein Foto von seinem erigierten Penis geschickt hat, weshalb er sich nun in Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten musste.

Es war ein Abend im Juni vergangenen Jahres, als die Whatsapp-Nachricht mit dem Foto des Mannes auf dem Handy des Mädchens aufploppte. "Ich war geschockt", sagte die heute Zwölfjährige nun bei der Vernehmung durch Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer. Den Kontakt habe sie nach diesem Vorfall sofort abgebrochen. Der Kontakt war bereits vorher nur sehr sporadisch vorhanden. Die beiden hatten sich hin und wieder zufällig im Schwimmbad getroffen, wo man sich ein bisschen locker unterhalten habe, wie das Mädchen und der Angeklagte übereinstimmend zu Protokoll gaben. Der Punkt, an dem die Beschreibungen der beiden aber deutlich auseinandergingen, war die Intention dieser Gespräche. Während das Mädchen sagte, sie habe dem Mann nur das Schwimmen beibringen wollen, behauptete der 23-Jährige, sie habe sich an ihn rangemacht. "Ich hab' zu 100 Prozent geglaubt, sie ist 15", sagte der Angeklagte.

Dass er der tatsächlich erst Elfjährigen im Juni 2019 ein Bild von seinem Penis geschickt hatte, stritt er vor Gericht auch gar nicht groß ab. Wohl aber, dass er dies getan habe, um sich sexuell zu erregen - so wie es der Staatsanwalt in der Anklageschrift formulierte. Dies sei nicht der Fall gewesen. Er habe an diesem Tag mit seinem Cousin Party gemacht, dabei sei auch ordentlich Alkohol geflossen, und schließlich habe er ihr eben jenes Bild geschickt, schilderte der Angeklagte. Auf Richter Kaltbeitzers Frage nach dem Warum antwortete der Mann, das Mädchen habe das so gewollt. "Sie hat angefangen", so der 23-Jährige. Er gab an, die Elfjährige hätte ihm bereits zuvor von sich aus recht freizügige Fotos geschickt und schließlich auch ein Foto von ihm haben wollen.

Das Mädchen selbst allerdings stritt ab, jemals solche Fotos verschickt zu haben. Im Gegenteil: Der Angeklagte habe sie angeschrieben und nach einer Massage verlangt. Das Penis-Foto schließlich sei völlig unvermittelt gekommen. Eigentlich hätten sie die Handynummern nur ausgetauscht, um sich zum Schwimmen zu verabreden. Als Kaltbeitzer wissen wollte, ob sie sich vielleicht ein bisschen in den Mann verliebt hätte, schüttelte sie energisch den Kopf.

Wie genau der Chatverlauf zwischen den beiden war, hätte sich eigentlich recht leicht nachvollziehen lassen können, allerdings lag zur Verhandlung die Auswertung der Mobiltelefone noch nicht vor. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger waren deshalb auf die Aussagen der Zeugen angewiesen - und diese stützten die Sichtweise des Angeklagten.

Dessen 50-jährige Frau berichtete von den Begegnungen mit dem Mädchen im Schwimmbad. "Sie hat ihn ganz schön angebaggert. Die war hin und weg." Und auch sie habe das Mädchen deutlich älter eingeschätzt: "Ich hab' in der auch keine Elfjährige gesehen", so die Frau, die ebenfalls noch bestätigte, dass das Mädchen dem Mann recht freizügige Fotos geschickt habe.

Auch der Cousin des Angeklagten will diese Fotos - zumindest eines davon - gesehen haben, wie er vor Gericht aussagte. Er habe sich dabei aber gar nicht viel gedacht, weil er selbst gerade mit seiner Freundin geschrieben habe, als der Angeklagte ihm das Bild gezeigt habe. Dass der Angeklagte seinerseits ein freizügiges Foto verschickt hat, habe er aber nicht mitbekommen. Das allerdings hatte dieser selbst zuvor ja bereits zugegeben, weshalb der angeklagte Sachverhalt im Grunde genommen klar war. Nur die Hintergründe blieben auch während der Verhandlung im Dunkeln.

In einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Verteidiger und Staatsanwalt verständigte man sich darauf, dass der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränken solle und dafür eine Geldstrafe zwischen 90 und 100 Tagessätzen bekommt.

Kaltbeitzer legte die zu zahlende Summe schließlich auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro fest, also insgesamt 2250 Euro. Das, so der Richter, sei bei dieser Tat an der unteren Grenze des Strafrahmens. Allerdings sei der Angeklagte nicht vorbestraft, gut integriert, und eine gewisse Interaktion seitens des Mädchens könne nicht ausgeschlossen werden. Dennoch, so Kaltbeitzer, dürfe man die Angelegenheit nicht verharmlosen, da die Geschädigte doch noch sehr jung gewesen sei.

© SZ vom 04.08.2020 / aju - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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