Dorfen:Stadt klagt gegen Bezirksregierung

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Dorfen zieht wegen Änderung von A 94-Lärmschutz vor Gericht

Von Florian Tempel, Dorfen

Anfang August hat der Dorfener Stadtrat der Regierung von Oberbayern einen nicht alltäglichen Brief geschrieben. Es ging um die Isentalautobahn und den schlechten Lärmschutz auf den A 94-Brücken. Kernstück des Schreibens war ein "Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Planänderung beim Neubau der A 94", den der Dorfener Rechtsanwalt Claudius Siebert für die Stadt formuliert hatte. Die Regierung von Oberbayern sollte zugeben, dass eine umstrittene Planänderung zum Lärmschutz auf den Autobahnbrücken ohne vernünftige Begründung geschehen war, somit ein gewissermaßen willkürlicher und deshalb unhaltbarer Vorgang. Die Bezirksregierung hat das nun in einem offiziellen Bescheid zurückgewiesen. Man werde jedoch nicht "klein bei geben", wie Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) in der Sitzung des Pandemieausschusses am Mittwoch sagte. Dorfen bereitet eine Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor, der über die Nichtigkeit oder Richtigkeit der Planänderung entscheiden soll.

Inhaltlich geht um folgendes: Die auf den A 94-Brücken ursprünglich vorgesehenen "hochabsorbierenden und lichtdichten Lärm- und Immissionsschutzwände" wurden in der Planänderung teilweise durch Plexiglasscheiben ersetzt. Auf der Lappachtal-Brücke wurden etwa statt brauner Schallschutzwände durchgehend blaue Scheiben installiert, die viel weniger Lärmschutz bieten. Zur Begründung hieß es von der Autobahndirektion, die die Änderung beantragt hatte, so werde die "Gestaltung der Brückenbauwerke" verbessert. Als Kompensation werde man den Fahrbahnbelag verbessern. Rechtsanwalt Siebert zerpflückte das Stück für Stück und legte dar, dass weder die Optik noch der Fahrbahnbelag verbessert worden seien. So bleibe aber nichts Vernünftiges und Nachvollziehbares übrig - ergo sei die Planänderung nichtig.

Die Bezirksregierung hält in ihrem 19 Seiten umfassenden Bescheid dagegen, die Stadt sei erstens überhaupt nicht befugt, derlei Nichtigkeitsanträge zu stellen. Darüber hinaus sei die Klage auch unbegründet. "Das hat uns überhaupt nicht überrascht", sagt Rechtsanwalt Siebert. Es wäre eher ungewöhnlich, wenn eine Behörde eigenes Fehlverhalten zugeben würde. In dem ganzen Bescheid stecke "kein Wort Selbstkritik drin".

Die Argumentation, die Stadt habe in dieser Sache gar kein Klagerecht, schreckt Siebert nicht. Bei der Feststellung der Nichtigkeit, sei "die Hürde sehr viel niedriger als bei der klassischen Klagebefugnis". "Wir werden diesen Bescheid nicht einfach so hinnehmen", bekräftigte auch Bürgermeister Grundner im Pandemieausschuss, der einstimmig dafür war "den Klageweg zu beschreiten". Siebert wird zusammen mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht eine Klage am Verwaltungsgerichtshof vorbereiten.

© SZ vom 17.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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