Christkindlmarkt:Schwenkgrill-Streit endgültig beigelegt

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Sascha Schmid und der Verschönerungsverein einigen sich auf Übernahme der Verfahrenskosten

Von Andreas Salch, Erding/München

Manche Bratwurstliebhaber geraten noch heute ins Schwärmen, wenn sie an die Würste denken, die auf dem Schwenkgrill des Grillbudenbesitzers Sascha Schmid beim Erdinger Christkindlmarkt brutzelten. Drei Jahre ist es inzwischen her, dass Schmid sie dort das letzte Mal verkaufen konnte. 2016 war ihm nach vielen Jahren erstmals kein Standplatz auf dem vierwöchigen und für ihn offenbar sehr lukrativen Christkindlmarkt zugeteilt worden. Den finanziellen Verlust, der ihm entstand, taxiert Schmid auf 50 000 Euro. Zwischen dem Grillbudenbesitzer und dem Verschönerungsverein, der den Christkindlmarkt veranstaltet, kam es zu einem erbittert geführten Rechtsstreit, der nach zweijähriger Dauer am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ein Ende fand.

Sascha Schmid nahm seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut aus der ersten Instanz zurück. Es hatte dem Verschönerungsverein in allen Punkten recht gegeben. Mit der Berufungsrücknahme verzichtet Schmid auf die 50 000 Euro, die er als Schadenersatz für das entgangene Geschäft beim Christkindlmarkt 2016 vom Verschönerungsverein haben wollte. Dessen Vorsitzender Fritz Steinberger verpflichtete sich in der Verhandlung vor dem 1. Senat am OLG im Gegenzug dazu, die Kosten, die dem Grillbudenbesitzer für die Verfahren vor dem Landgericht Landshut und dem Oberlandesgericht entstanden sind, zu übernehmen. Dem Vernehmen nach soll es sich um einen Betrag in Höhe von rund 8000 Euro handeln.

Auch wenn es vordergründig nur um eine Grillbude auf einem Weihnachtsmarkt ging, war der Fall vertrackt. Viel vertrackter, als er zunächst gedacht habe, räumte der Vorsitzende, Richter Thomas Steiner ein. Das Problem lag vor allem in der Frage, ob Schmid tatsächlich einen Anspruch auf den von ihm geltend gemachten finanziellen Schaden begründen kann. Dies zu beantworten, "ist nicht so einfach, wie wir gedacht haben", erklärte Richter Steiner.

Nachdem Schmid vom Christkindlmarkt 2016 ausgeschlossen worden war, weil es dort angeblich eh zu viele Imbissbuden gebe, hatte er den Verschönerungsverein verklagt. Mit Erfolg. Nach Überzeugung des Landgerichts Landshut war seine Nichtzulassung nicht begründet. Schmid waren daraufhin drei Standplätze als Alternative angeboten worden. Zwei davon seien jedoch ungeeignet gewesen, sagte sein Vertreter, Rechtsanwalt Karl Jusek, in der Verhandlung vor dem OLG. Und den dritten hätte der Verschönerungsverein seinem Mandanten gar nicht anbieten dürfen. Eine Erlaubnis, dort den Schwenkgrill aufzubauen, hätte nur die Stadt Erding erteilten dürfen, so Jusek. Der Anwalt des Verschönerungsvereins, Frederic Hack, bestritt dies.

Richter Thomas Steiner sagte, der Senat teile nicht alle Punkte aus dem Urteil des Landgerichts Landshut. Doch dies bedeute wiederum nicht, dass der Kläger deshalb einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 50 000 Euro habe. Es sei nicht nachvollziehbar, ob wirklich ein Schaden in dieser Höhe eingetreten sei, so Steiner. An den Kläger Sascha Schmid gewandt sagte der Vorsitzende, wenn das Verfahren fortgesetzt werde, könne es sein, dass er Erfolg mit seiner Klage auf Schadenersatz habe. Genauso gut könne aber auch das Gegenteil der Fall sein. Einen Vergleich wollte dennoch weder Schmid noch Fritz Steinberger vom Verschönerungsverein schließen. Erst der Vorschlag des Gerichts, Schmid solle seine Berufung gegen das Urteil aus Landshut zurücknehmen und der Verschönerungsverein im Gegenzug für die Verfahrenskosten aufkommen, brachte die Einigung.

© SZ vom 26.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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