Bundestagswahlkampf:Verstoß gegen Plakatverordnung

AfD und Bayernpartei müssen nachbessern

Erding Die vergangenen Samstag aufgehängten Wahlplakate der Alternative für Deutschland (AfD) verstoßen gegen die Plakatierverordnung der Stadt Erding. Das sagt Robert Buckenmaier vom Ordnungsamt. Den Plakaten würden die vorgeschriebenen Füße fehlen und sie seien nicht ebenerdig angebracht. Die AfD sei bereits verständigt und wolle die Plakate bis Freitag an die Verordnung anpassen. Auch auf dem Schrannenplatz hatte die AfD ein Plakat angebracht - und es nach einem Hinweis vom Ordnungsamt wieder entfernt, da die Plakatierung dort verboten ist. Es habe sich wohl um ein Versehen gehandelt, sagt Buckenmaier.

Auch die Bayernpartei hat gegen die Plakatierverordnung verstoßen. Die Plakate seien zwar ebenerdig angebracht, es würden aber die vorgeschriebenen Füße fehlen, gibt der Vorsitzende der Bayernpartei Erding, Andreas Zimmer, an. Das sei keineswegs aus böser Absicht geschehen, höchstens aus Unaufmerksamkeit, sagt Zimmer. Die Plakate würden natürlich nachgebessert werden, spätestens im Laufe des Donnerstags. Man wolle sich an Verordnungen halten.

Die Plakatierverordnung sieht vor, dass ab dem siebten Samstag vor den Wahlen von acht Uhr an morgens plakatiert werden darf. Die Linke erhebt Anschuldigungen, dass CSU, die Grünen und auch die AfD schon vor acht Uhr plakatiert hätten. Dem Ordnungsamt liegen hierzu keine offiziellen Beschwerden vor. Entsprechen diese Anschuldigungen der Realität, so legt die CSU bereits den zweiten Frühstart in diesem Wahlkampf hin. Schon am Samstag, den 5. August, hängte die CSU ihre Wahlplakate auf - eine Woche zu früh. Diese Plakate musste die CSU wieder entfernen.

© SZ vom 17.08.2017 / zoek - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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