Betrug beim Autokauf:Auch der Dumme genießt Schutz

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Ein Mann ergaunert sich ein Auto. Das Gericht diskutiert nun die Frage: Kommt der Betrüger mit einer milden Strafe davon, weil der Händler leichtsinnig war?

Florian Tempel

Er saß schon seit eineinhalb Jahren im Gefängnis und hatte noch mal so viel vor sich. Als Freigänger war der 36-Jährige aber nicht immer im Knast. Tagsüber ging er zur Arbeit, ab und zu hatte er sogar Gefängnisurlaub. An Weihnachten 2008 nutzte er seine freien Tage, um sich in Hohenpolding auf betrügerische Weise einen fast neuwertigen Geländewagen für 52.000 Euro zuzulegen. Was ihm nun, da er schon lange keinen Führerschein mehr besaß und im April 2009 mit 2,1 Promille schwer betrunken von der Polizei aufgehalten worden war, eine Verlängerung seines Knastaufenthalts bis Ende 2011 einbrachte.

Ein 36 Jahre alter Mann hat sich mit gefälschten Dokumenten einen Geländewagen das Symbolfoto zeigt einen Audi-Händler in Ingolstadt) ergaunert. (Foto: ag.ap)

Warum in aller Welt habe er denn als Gefängnisinsasse ein Auto gebraucht, noch dazu ein so teures, wollte Richter Wolfgang Grimm wissen. Die Antwort war erstaunlich: "Für meine damalige Freundin", erklärte der Angeklagte, "weil die war damals schwanger und sie hatte ja nur einen Z3 und der hatte ja nur Sommerreifen drauf." Dem Autoverkäufer war durchaus bekannt, dass der Angeklagte ein Gefängnishäftling war. Man kannte sich aus gemeinsamen Zeiten. Er übergab ihm am 27. Dezember 2008 gutgläubig den Geländewagen, obwohl die Bezahlung noch gar nicht geklärt war.

Der Angeklagte hatte ihm vorgegaukelt, er habe über eine Million Euro geerbt. Als Beweis legte er ein gefälschtes Dokument vor. Außerdem, so berichtete der Autoverkäufer, habe der Angeklagte in seinem Büro bei seiner Bank angerufen und die Kontoverbindung für die Überweisung telefonisch durchgegeben. Vermutlich habe der Betrüger aber gar nicht bei einer Bank angerufen, sondern nur so getan. Der Verkäufer freilich war von der Bonität seines Kunden vollkommen überzeugt.

Als nach einigen Wochen immer noch kein Geld eingetroffen war, vertröstete der Angeklagte den Verkäufer und behauptete, die Auszahlung seines Erbes verzögere sich bis Mai 2009. Der Verkäufer gab sich erneut damit zufrieden. Der alte Kaufvertrag wurde zerrissen, ein neuer geschrieben und zudem ein Mietvertrag für die Zeit bis Mai abgeschlossen. Der Autohändler vergaß allerdings, einen konkreten Mietzins in den Vertrag zu schreiben. Für Richter Grimm Anlass daran zu zweifeln, ob der Autohändler überhaupt die Fähigkeit besitze, einen Geschäftsbetrieb zu führen. Seinen teuren Wagen bekam er erst zurück, nachdem der Angeklagte besoffen am Steuer des Autos erwischt worden war.

"Das war ein Betrug"

Die Verteidigerin plädierte trotzdem auf Freispruch. Ihr Mandant habe wirklich einiges geerbt und geglaubt, er werde bald eine Menge Geld bekommen, als er Weihnachten 2008 das Auto kaufte. Aus der Erbschaft sei nur wegen Streitigkeiten mit seiner Stiefschwester und seiner Tante nichts geworden. Außerdem habe sich der Verkäufer derart leichtfertig verhalten, dass er eine große Mitschuld trage.

Richter Grimm wies diese Überlegungen zurück und stellt klar, "das war ein Betrug". Der Angeklagte hatte zum einen selbst zugegeben, dass die Erbstreitigkeiten bereits seit über 15 Jahren laufen und er sich aus der Haft gar nicht um das ihm angeblich zustehende Erbe habe kümmern können. Zudem "spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte besonders ungeschickt und dämlich war". Auch der Dumme genieße den Schutz des Gesetzes vor Betrügern. Wenn das nicht so wäre, "könnte in der Hälfte aller Betrugsfälle der Angeklagte nicht verurteilt werden". Der Angeklagte akzeptierte seine Verurteilung ohne Murren.

© SZ vom 02.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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