Au:Zeichen setzen

Lesezeit: 2 min

Gemeinde lehnt Werbetafel gegen Willen des Landratsamts ab

Von Peter Becker, Au

Die Marktgemeinde Au legt sich mit dem Freisinger Landratsamt an. Grund dafür ist eine Werbetafel, die an der Freisinger Straße entstehen soll. Antragsteller ist die Deutsche Plakatwerbung (DPW), die wohl im Auftrag der Telekom handelt. Der Bauausschuss des Marktgemeinderats hat bereits zweimal seine Genehmigung verweigert. Jetzt droht das Landratsamt für den Fall, dass der Bauausschuss das Vorhaben weiterhin ablehnt, ohne dafür plausible baurechtliche Gründe zu nennen, das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Darauf wollen es die Auer nun ankommen lassen.

Barbara Prügl (GOL) schlug vor, "ein Zeichen zu setzen". Das Landratsamt solle das Einvernehmen der Marktgemeinde ruhig ersetzen. Gerhard Stock (FWG) empfindet das entsprechende Schreiben der Behörde als "inhaltslos und anmaßend". Bürgermeister Karl Ecker (FWG) sieht sich in der Zwickmühle. Streng genommen müsste die Marktgemeinde rechtlich zustimmen, gestand er ein. Andererseits "kann es nicht sein, dass die Bürger ihre Häuser herrichten und dann eine Plakattafel vorgesetzt bekommen", fügte er hinzu. Ecker vermutet, dass die Werbeindustrie über eine starke Lobby verfüge. Einen Weg zur Beilegung des Konflikts sieht er anlässlich der Unterzeichnung des Breitbandvertrags der Marktgemeinde mit einem Vertreter der Telekom. Auf den hoffe er einwirken zu können.

Hans Sailer (FWG) schlug vor, sich mit einer entsprechenden Anfrage an den Gemeindetag zu wenden. Vielleicht könne der zu einer geeigneten Vorgehensweise raten. Ecker will deshalb bei der kommunalen Organisation "nachhaken". Schließlich ist er sich der Unterstützung durch die Freisinger Kreisbaumeisterin Antonia Seubert sicher. "Da geht es um mehr", bekräftigte Ecker. Beatrix Seibold (FWG) möchte am liebsten eine Satzung erlassen, welche das Aufstellen von Werbetafeln eindeutig regelt.

Ob der Bayerische Gemeindetag etwas zur Lösung des Konflikts beitragen kann, ist ungewiss. Eine Sprecherin des Gemeindetags verweist zum einen auf die Plakatierverordnung. Darin kann eine Kommune zum Schutz ihres Ortsbilds genau regeln, wo und an welchen Gebäuden Anschläge - insbesondere Plakate, Zettel, Tafeln und anderes - als Werbemittel für Veranstaltungen angebracht werden dürfen. Allerdings scheint diese in diesem besonderen Fall nicht zu greifen. Denn bei der Werbetafel handelt es sich um ein Gebilde, das fest im Boden verankert ist. Diese falle jedoch unter die Bauordnung. Steht diese Werbetafel obendrein in einem Gewerbegebiet, hat die Gemeinde bei deren Ablehnung wohl schlechte Karten - selbst bei allem Widerwillen gegen amerikanische Verhältnisse in den Gemeinden. Die Sprecherin spielt dabei auf die Unart vieler US-amerikanischer Städte an, ihre Straßen mit Werbetafeln vollzustellen.

Ecker sprach von einer aggressiven Vorgehensweise der Plakatwerbefirma. Diese wisse offenbar genau, was für gewöhnlich genehmigt werde. So verzichtet das Unternehmen etwa auf eine beleuchtete Werbetafel, die nur selten gebilligt wird.

Weniger große Schwierigkeiten erwartet sich der Auer Bürgermeister bei der Ablehnung einer weiteren Plakattafel durch die Standortfabrik T. Plotzki. Diese akquiriert Werbeflächen für die Industrie. Die Tafel soll an der Mainburger Straße entstehen, womit sie im Sanierungsgebiet der Auer Ortsmitte liegt. "Das gibt uns ein bisschen mehr Fleisch als bei der anderen Werbetafel", sagte Ecker zuversichtlich.

© SZ vom 08.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: