Au:Es gilt das Verursacherprinzip

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Bauwerber werden an Kosten für Ausgleichsflächen beteiligt

Von Peter Becker, Au

Wer künftig Baugrund in der Marktgemeinde Au erwirbt, der wird an den Kosten für die Ausgleichsflächen beteiligt. Der Marktgemeinderat hat gegen die Stimme von Gerhard Stock (FWG) eine entsprechende Satzung beschlossen. Er ist prinzipiell gegen die Ausweisung von Ausgleichsflächen. Stock, Geschäftsführer der Kreisgruppe des Bayerischen Bauernverbands, bezeichnete dieses Prozedere, das dem Flächenverbrauch gegensteuern soll, als "nicht mehr zeitgemäß". Seiner Meinung nach ist die Allgemeinheit gefordert. Die Gemeinde solle deshalb auch in Zukunft zahlen und nicht der Bauwerber.

Die Mehrheit im Marktrat macht indes das "Verursacherprinzip" geltend. Wer Baugrund erwirbt, der soll auch für die Folgekosten verantwortlich sein. Allerdings will die Verwaltung die jeweils in Frage kommenden Summen deutlich kommunizieren, damit der Bauwerber keine böse Überraschung erlebt. Die Satzung gilt bereits für das zuletzt erschlossene Baugebiet "Am Vogelhölzl II". Dort sind bislang noch keine Grundstücke verkauft.

Bürgermeister Karl Ecker (FWG) sprach sich für die Neuregelung aus. Er verwies dabei auf das "Ökokonto" der Marktgemeinde, die bald nicht mehr genügend Ausgleichsflächen zur Verfügung hat. Denn der Siedlungsdruck, der in der Region um München herrscht, ist mittlerweile auch in der Hallertau und in der Marktgemeinde Au angekommen. Klaus Stuhlreiter (GOL) hält die Satzung prinzipiell für sinnvoll. Er betonte jedoch, es sei nötig, die Bauwerber über die Neuerung zu informieren. Denn "wer baut, der rechnet mit jedem Cent". In die Erschließungskosten darf der Betrag nicht eingerechnet werden. Darauf wies Geschäftsführer Konrad Goldbrunner hin.

Zweiter Bürgermeister Hans Sailer (FWG) findet die Regelung gerecht. Er schlug vor, den Landschaftspflegeverband dabei einzubinden, größere Flächen zugunsten des "Ökokontos" der Marktgemeinde ausfindig zu machen. Michael Hagl (GOL) mahnt, bei dem Erwerb in Frage kommender Ausgleichsflächen mit Augenmaß vorzugehen. Die Marktgemeinde dürfe diese nicht zu einem überteuerten Preis erwerben. Denn die Rechnung dafür zahle am Ende der bauwillige Bürger. Er warnte davor, bei der Bepflanzung der Flächen "teure Sachen" zu machen. Ecker entgegnete, dass es dafür genaue Vorschriften gebe.

© SZ vom 11.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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