Au:Bauen mit Einschränkung

Au weist Überschwemmungsgebiet an der Abens aus

"Ohne uns baut niemand!" Florian Schwaiger (CSU/PfW) brachte es in der Sitzung des Auer Marktgemeinderats auf den Punkt. "Wir sind die Genehmigungsbehörde." Es ging um die Ausweisung eines Überschwemmungsgebiets an der Abens zwischen den Gemeinden Au und Rudelzhausen an der nördlichen Landkreisgrenze. Das Landratsamt hatte eine entsprechende Verordnung angeregt, welcher der Marktgemeinderat zustimmte. Bürgermeister Karl Ecker (FWG) hatte gleich einleitend festgestellt, dass sich derjenige irre, der glaube, dass in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet überhaupt niemand bauen dürfe. Auch für das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet liege bereits ein entsprechender Antrag vor.

Es kommt unter Kommunalpolitiker einem Lehrsatz gleich, dass in Überschwemmungsgebieten nicht gebaut werden darf. Doch es gibt stets Ausnahmen, die unter Auflagen in von Hochwasser gefährdeten Gebieten genehmigt werden. Florian Hinz vom Wasserwirtschaftsamt in München erläuterte, dass dies durchaus erlaubt sei, wenn der Abflussbereich eines Gewässers frei bleibe. Die von der Landesregierung festgesetzten Überschwemmungsgebiete sollen helfen, Schäden durch Überflutungen künftig zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Dazu gehört der Bau von Rückhaltebecken. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass das Risikobewusstsein in der Bevölkerung geschärft wird. Ganz untersagt sind nach Worten von Hinz die Ausweisung neuer Baugebiete, Erweiterung von bestehenden Gebäuden sowie Aufschüttungen oder Ausgrabungen. Es gebe zwar auch hier Ausnahmen. "Doch die Hürden sind sehr hoch", schränkte Hinz ein.

Auch die Marktgemeinde ist in der Vergangenheit immer wieder von Hochwassern heimgesucht worden. Zuletzt vor drei Jahren, als Anfang Juni die Abens in Seysdorf über die Ufer trat. Insbesondere dort sieht Ecker kein Potenzial mehr für neue Baugebiete entlang des Flusses.

© SZ vom 08.06.2016 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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