Amtsgericht Erding:Opfer leidet noch immer an den Folgen der Schläge

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Der Eingang zum Amtsgericht Erding an der Münchner Straße. (Foto: Stephan Görlich)

32-jähriger Angeklagter wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Eigentlich hatte der Anwalt des 32-jährigen Angeklagten auf eine kurze Verhandlung spekuliert. Schließlich hatte sein Mandant die Tat in "sachlicher und objektiver" Hinsicht "vollumfänglich" eingeräumt, wie es im Juristendeutsch heißt. Und er habe sich sogar bei dem 29-Jährigen, den er mit Schlägen attackierte, entschuldigen wollen und Schmerzensgeld angeboten. Doch der wollte davon nichts wissen und bestand auf eine Verurteilung, da er noch immer auf dem linken Ohr Probleme habe wegen der Schläge. Dass es letztlich keine allzu lange Verhandlung am Amtsgericht Erding wurde, ist vor allem dem Umstand zu verdanken, dass nur der Geschädigte als Zeuge angehört wurde.

Die Anklage, die die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, war kurz: Am 20. April 2022, gegen 18.40 Uhr, soll der Angeklagte den 29-Jährigen mit Faustschlägen auf Oberkörper und Hinterkopf attackiert haben. Dabei habe der Mann Gesichtsprellungen und eine Kopfplatzwunde erlitten. Er bereue sein Verhalten, sagte der Angeklagte, es sei nicht entschuldbar, höchstens vielleicht dadurch erklärbar, dass an dem Tag Ramadan gewesen sei und er den ganzen Tag nichts gegessen habe. Aber auch das dürfe keine Entschuldigung sein.

Bereits am nächsten Tag habe sich der Angeklagte entschuldigen wollen

Bereits am nächsten Tag sei er zum Geschädigten gegangen, um sich zu entschuldigen, schilderte er. Aber dies scheiterte ebenso wie der Versuch per Brief, den sein Anwalt dem 29-Jährigen schrieb. Und in dem er auch ein Schmerzensgeld von 200 Euro anbot. Doch den habe er nicht bekommen, sagte der 29-Jährige. Wahrscheinlich, weil er an seine frühere Adresse gesendet wurde, er lebt aber mittlerweile in Mannheim. Vor Gericht lehnte er es zunächst ebenfalls ab, den Brief mit einer Entschuldigung und dem Angebot entgegenzunehmen. Erst als ihm Amtsrichterin Michaela Wawerla erklärte, dass er damit die Adresse des Anwalts des Angeklagten habe, wenn er zivilrechtlich Schmerzensgeld fordern wolle, nahm er ihn an. Er wolle in erster Linie, dass der 32-Jährige verurteilt werde, so der 29-Jährige.

Laut dem Geschädigten hat der Angeklagte von ihm 30 Euro haben wollen, Schulden, die er bei ihm haben soll. Was keinerlei Berechtigung gehabt habe. Unvermittelt habe der Angeklagte dann nach ihm geschlagen, sogar mit einem Schlüssel. Er habe ihm immer nur gesagt, er solle damit aufhören, er solle gehen und keinen Stress machen. Er habe auch nicht zurückgeschlagen. Eine Version, die der Anwalt in Zweifel zog. Zeugen des Vorfalls hätten ausgesagt, dass sie beide zugeschlagen und sich gegenseitig beleidigt hätten. Auch Richterin Wawerla sagte, dass es sich wohl eher um eine "gegenseitige Geschichte" handelte. Der 29-Jährige vermutete indes eher beeinflusste Zeugenaussagen. Jedenfalls habe er heute noch Probleme mit dem linken Ohr und müsse deshalb Schmerzmittel nehmen. Einen vollständigen Hörverlust gebe es aber nicht, sagte er auf Nachfrage.

Der 32-jährige Angeklagte hatte seit 2013 sechs Vorstrafen gesammelt

Das Geständnis und den Versuch einer Entschuldigung werte die Staatsanwaltschaft positiv für den Angeklagten, auch dass er mit seinem Geständnis die Aussage weiterer Zeugen überflüssig machte. Dass der Geschädigte aber immer noch Probleme wegen der Schläge habe, stellte für den Staatsanwalt eine Körperverletzung "nicht am unteren Rand" dar. Zudem hatte der 32-Jährige seit 2013 sechs Vorstrafen gesammelt, wenn auch keine einschlägigen. Da aber die bisherigen Geldstrafen offenbar beim Angeklagten nicht "gefruchtet" hätten, plädierte der Staatsanwalt für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Richterin Wawerla folgte indes der Argumentation des Anwaltes, dass sein Mandant eine nicht berufstätige Frau und ein neun Monate altes Kind habe, zudem unterstütze er seine Familie in Afghanistan finanziell. Sie setzte die Tagessatzhöhe, wie vom Anwalt beantragt, auf 20 Euro fest.

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