Amtsgericht Laufen:Prozess nach Missbrauch auf Ferienfahrten

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Ein ehemaliger Erzieher der Arbeiterwohlfahrt Erding steht wegen Missbrauchs vor Gericht. Angeblich hat er bereits gestanden.

Florian Tempel

Ein ehemaliger Erzieher des Horts der Arbeiterwohlfahrt Erding (AWO) muss sich am kommenden Donnerstag am Amtsgericht Laufen (Landkreis Traunstein) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Der 31-Jährige ist angeklagt, sich jeweils während Ferienfahrten für AWO-Hortkinder in den Pfingstferien 2009 und 2010 an einem sieben- und einen achtjährigen Buben aus Erding vergangen zu haben. Der Angeklagte hat nach Auskunft des zuständigen Richters die Vorwürfe zugegeben.

Der Prozess findet am früheren Heimatort des Angeklagten statt, weil er außerdem des sexuellen Missbrauchs seiner beiden wesentlich jüngeren Stiefbrüder angeklagt ist. Die Übergriff auf seine Brüder fanden vor über zehn Jahren statt. Laut Anklage habe der Mann in allen Fällen die Buben "Manipulationen" an sich selbst ausführen lassen und dabei auch Fotos gemacht.

Seine Brüder hatte erst im Juni dieses Jahres ihren Eltern von den sexuellen Übergriffen berichtet. Der Stiefvater hatte daraufhin seinen Stiefsohn angezeigt. Im Rahmen der Ermittlungen kamen Ende Juni zwei Traunsteiner Kripobeamte ins AWO-Kinderhaus, um den Beschuldigten zu vernehmen. Der Erzieher war jedoch nicht mehr zu Arbeit erschienen und hatte sich freiwillig in die psychiatrische Klinik in Taufkirchen einweisen lassen. Mit Unterstützung der Kripo Erding wurden in den folgenden Tagen Kinder des Horts zu ihren Erfahrungen mit ihrem Erzieher befragt.

Dabei meldete schließlich die Mutter eines achtjährigen Buben der Polizei, dass dieser ihr von einem sexuellen Übergriff des Erziehers während der diesjährigen Pfingstferienfahrt nach Augsburg berichtet hatte. Die AWO kündigte daraufhin ihrem Mitarbeiter, der im September 2007 von der AWO Dachau nach Erding gewechselt war, fristlos. Die AWO-Leitung informierte zudem die Eltern aller Hortkinder bei einem extra einberufenen Elternabend. Die Eltern des zweiten Buben, der bereits 2009 bei einem Ferienaufenthalt in ein Schullandheim vom Angeklagten missbraucht worden sein soll, meldeten sich jedoch erst einige Zeit später . Dieser Bub war an Pfingsten 2009 sieben Jahre alt.

Als die Kripo Traunstein den Erzieher Anfang Juli in der Klinik in Taufkirchen zur Sache vernahm, gab er zunächst nur die älteren Übergriffe auf seine Halbbrüder zu. Am 20. Juli kam der Mann ins Gefängnis Traunstein in Untersuchungshaft. Erst bei einer weiteren Vernehmung durch die Polizei am 5. August räumte er auch ein, sich in den Pfingstferien 2009 und 2010 an den beiden Erdinger Buben vergangen zu haben.

Da er bei der Polizei ein vollständiges, umfassendes und detailliertes Geständnis abgelegt hat, sind zum Prozess in Laufen keine Zeugen geladen. Die Anklage decke sich schließlich "mit seiner Einlassung", so der Vorsitzende Richter. Das Strafgesetzbuch sieht für sexuellen Missbrauch von Kindern eine Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis vor.

Der Angeklagte ist bislang nicht von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet worden. Der Vorsitzende Richter sagte, es sei "eher unwahrscheinlich", dass das Gericht ein solches Gutachten noch in Auftrag geben werde. Es sei durchaus möglich, dass der Angeklagte im Fall einer Verurteilung nicht ins Gefängnis muss, sondern eine Bewährungsstrafe bekomme. "Dazu muss er uns aber mit Informationen zu seinem Innenleben bedienen", sagte der Vorsitzende Richter. Vor allem aber müsse er bereit sein, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.

Bewährung werde es nur geben, wenn sich der Angeklagte mit einer Behandlung einverstanden erkläre. Der erfahrene Richter - "ich habe so etwas zweimal im Monat" - erwartet eine relativ kurze Verhandlung am Donnerstag. "Bis Mittag sollten wir fertig sein."

© SZ vom 21.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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