Amtsgericht Erding:Schlussstrich mit Nachspiel vor Gericht

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Ein Betrüger ist am Erdinger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: Stephan Görlich)

32-Jähriger soll seiner Ex-Freundin und Mutter beider Kinder Faustschlag verpasst haben. Verfahren wird eingestellt.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Wenn es um Kinder in einer gescheiterten Beziehung geht, kochen die Emotionen gerne manchmal über. So wie im Fall einer Anklage wegen Körperverletzung, wegen der sich ein 32-Jähriger jüngst vor dem Amtsgericht verantworten musste. Er soll seiner Ex-Freundin und Mutter der gemeinsamen zwei Kinder einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Vor Gericht bestritt der Angeklagte dies und vermutete, dass sie mit der Anzeige Druck aufbauen wollte, damit er sie nach Norddeutschland, fast 1000 Kilometer weg, ziehen lassen muss. Da es keine Zeugen für den Vorfall gibt, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Angeklagte muss je 1000 Euro zugunsten der Kinder zahlen.

Bei der Übergabe der beiden Kinder soll es zum Streit gekommen sein

Rund sieben Jahre waren der heute 32-Jährige und die 29-Jährige zusammen, viereinhalb Jahre davon haben sie zusammen gewohnt, wie der Angeklagte sagte. Im März 2020 sei dann die Beziehung zu Ende gegangen. Beide sagten vor Gericht aus, jeweils den Schlussstrich gezogen zu haben. Aus der Beziehung stammen zwei Kinder. Die Uneinigkeit, die am Schluss der Beziehung war, zog sich auch durch die Gerichtsverhandlung. Mehr oder weniger nur in einem Punkt stimmten beide überein: nachdem die beiden Kinder bei ihm gewesen waren, sollte er sie wieder ihrer Mutter übergeben. Wie immer beim Feuerwehrhaus in Isen, da dies in der Nähe der Mutter ist. Bei ihr gehe nicht, da er "Knatsch" mit ihren Eltern habe. Bei der Übergabe soll es dann zum Streit gekommen sein, der eben mit dem Faustschlag eskaliert sei. Auslöser des Streits sollen ihre Pläne nach Norddeutschland zu ziehen gewesen sein. Sie selber sagte aus, dass er sich wohl auch daran gestört habe, dass sie einen neuen Freund habe. Eines der Kinder soll bei einem Besuch beim Vater gesagt habe, dass es jetzt einen "neuen Papa" habe.

Er habe seine Ex nicht geschlagen, so der Angeklagte. Die Beziehung sei "abgeschlossen"

Das stimme alles nicht, sagte der Angeklagte. Es sei ihm immer nur darum gegangen, dass es den gemeinsamen Kindern gut gehe. Der "Neue" habe ihn nicht gestört, aber gestört habe ihn, dass seine Ex ihnen wohl den leiblichen Vater, ihn, madig machen wollte. An ihren Umzugsplänen habe ihm nicht gefallen, dass die Strecke eine große Belastung sei, auch finanziell und er Gefahr laufe, den Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren. Er habe sie an dem Tag nicht geschlagen. Es habe sich um eine "alltäglich Situation bei der Übergabe" gehandelt und die frühere Beziehung sei für ihn "abgeschlossen". Umso mehr sei er gewissermaßen aus dem Bett gefallen, als eines Tages um 7 Uhr früh drei Polizeibeamte vor der Tür gestanden seien. Was bei seinen Nachbarn natürlich die Frage ausgelöst habe, weshalb die gekommen seien. Die Anzeige habe sie nur deshalb gestellt, um Druck beim Jugendamt aufzubauen, damit er gezwungen sei, sie umziehen zu lassen.

Er habe sie mit der Faust links im Gesicht getroffen, sagt die Klägerin

Das sah die 29-Jährige ganz anders. Die Übergaben sein "wechselhaft" und oft "spontan" gewesen, es sei kein Verlass auf ihn gewesen. Nach Beendigung der Beziehung seien "schon ein paar nette Aussagen" von ihm gekommen. Das Verhältnis nach März 2020 sei "eine Katastrophe" gewesen. Das alles habe sie akzeptiert, "aber bei Gewalt ist bei mir Schluss". Und ja, es sei zum Streit an dem Abend gekommen und er habe sie mit der Faust an der linken Gesichtshälfte getroffen. Deshalb habe sie ihn auch angezeigt.

Was die Anzeige und den späteren Krankenzustand betrifft, kam es vor Gericht dann zu einigen Nachfragen von Amtsrichter Björn Schindler. Dass sie noch am Abend zur Notaufnahme mit ihrem neuen Freund gefahren ist, belegte der ärztliche Bericht. Der stellte eine Gesichtsprellung, einen Schnappkiefer und eine Rötung an der linken Backe fest. Inwieweit dann ein geplanter Urlaub mit den Eltern unmittelbar nach dem Abend, eine Corona-Quarantäne bei ihr und ein später behandelnder Osteopath, der am 30. November eine Rechnung über diverse Behandlungen schrieb, eine Rolle bei allem spielen, blieb undurchsichtig. Zeugen für den Schlag hatte es keine gegeben. Und auch ihr damals neuer Freund sagte vor Gericht nur aus, was sie ihm zuhause gesagt habe. Sie habe sich die linke Backe gehalten, gesehen hab er selber nur eine leichte Rötung.

Das Verfahren wird eingestellt, aber für einen klaren Freispruch reicht es nicht

Angesichts dessen, dass es inzwischen vor dem Familiengericht zu einer Einigung wegen des Umzugs kam (er stimmte zu), dass Aussage gegen Aussage einerseits steht und es "eine gewisse Diagnose" andererseits gibt, plädierte Amtsrichter Björn Schindler für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung. Aber nur zugunsten der beiden Kinder. Zu einem klaren Freispruch für den Angeklagten reiche es nicht, sagte der Richter. Und die Zahlung an die Kinder sei "eine gute Lösung". Dem stimmte auch der Anwalt des Angeklagten zu, wenn damit alle Ansprüche abgegolten seien. So könne "die Sache vernünftig über die Bühne gehen".

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