Amtsgericht in Erding:Gute Quelle für Rauschgift

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850 Gramm Speed und 450 Gramm Cannabisprodukte: Ein 25-Jähriger aus Erding muss ins Gefängnis, weil er Drogen in großem Stil verkauft hat.

Florian Tempel

Ein 25-jähriger Mann aus Erding ist am Amtsgericht Erding wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte einem Arbeitskollegen größere Mengen Marihuana und Speed geliefert, der dann das Rauschgift an einen V-Mann der Erdinger Kripo weiterverkaufte.

Der Angeklagte hatte sich Anfang Mai bei seinen eigenen Lieferanten, deren Namen er nicht preisgeben wollte, 850 Gramm Speed und 450 Gramm Cannabisprodukte besorgt. Nur ein Teil des Rauschgifts war über den Zwischenverkäufer an die Polizei weiter verkauft worden. Der Rest fand sich bei einer Durchsuchung Anfang Juni in der Erdinger Wohnung des Angeklagten.

Der 25-Jährige war geständig und räumte neben dem Großdeal auch zahlreiche Kleinverkäufe an seinen Kollegen ein. Der Angeklagte berichtete, dass er selbst seit mehreren Jahren Speed und Marihuana konsumiere. Vor allem an den Wochenenden habe er regelmäßig große Mengen des Aufputschmittels Speed geschnupft- "manchmal bis zur Bewusstlosigkeit" -, dazu literweise Alkohol getrunken und auch noch gekifft.

Die Drogen habe er bei einem langjährigen Bekannten gekauft. Da sein Kollege wusste, dass er eine gute Quelle für Rauschgift besaß, habe er auch ihn aus Freundschaft, wenn auch zunächst nur mit Kleinmengen versorgt. Sein Bekannter habe ihn Ende April schließlich gefragt, ob er ihm nicht größere Mengen beschaffen könne. Jener war, was er nicht ahnte, an einen Mitarbeiter der Erdinger Drogenfahnder geraten, der je ein Kilo Speed und Marihuana kaufen wollte.

Für den Angeklagten war es ein leichtes, größere Mengen zu besorgen. Bei seinem nächsten Einkauf bekam er zwar nicht die angeforderten Mengen, aber doch erkleckliche 850 Gramm Speed, 400 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch. Den Kaufpreis von insgesamt 8100 Euro musste er als guter Kunde nicht vorstrecken, sondern er bekam die Drogen auf Kommission. In den folgenden Wochen verkaufte sein Kollege schließlich Teilmengen für 5625 Euro. Dann schnappten die Handschellen zu.

Der Angeklagte beteuerte, er habe sich nur auf die Großdeals eingelassen, weil er nach zwei Verkehrsunfällen und einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro - wegen Drogenbesitzes - in Geldnot gewesen sei. Sein Verteidiger bat das Gericht, wegen der quasi doppelten Anstiftung durch den V-Mann der Kripo und den Kollegen seines Mandanten, diesen "gnädig zu behandeln" und ihm eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren zu geben.

Der Vorsitzende Richter des Erdinger Schöffengerichts, Wolfgang Grimm, sagte in der Urteilsbegründung jedoch, "für diese Tat kommt eine Bewährung schlicht und einfach nicht in Betracht". Er machte dabei allerdings deutlich, dass sich der Angeklagte eine letzte Chance dadurch verspielt habe, weil er die Namen seiner Hintermännern nicht nennen wollte. Der Angeklagte hatte dazu gesagt, er habe Angst um sich und das Wohl seiner Familienangehörigen.

© SZ vom 09.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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