Amtsgericht Erding:Urteil nach Diebstahl aus Apple-Shop

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Im Erdinger Apple-Store machten die Diebe Beute im Wert von 85 000 Euro. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Angeklagter kann mangels Beweisen nur wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl im Wert von 85 000 Euro verurteilt werden

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Der Einbruch war filmreif, die Beute ordentlich, und doch wurde der 32-jährige Angeklagte am Schluss vom Schöffengericht nur wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl verurteilt - zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Und das auch nur, weil er nach Ansicht des Gerichts ein Geständnis abgelegt hatte. "Hätten Sie nichts gesagt, wäre es vielleicht zu einem Freispruch gekommen", sagte abschließend Richter Björn Schindler in der Urteilsbegründung.

Am Sonntag, 19. Juni, vergangenen Jahres hatte ein Apple-Shop in Erding zwischen 17.30 und 18.30 Uhr unliebsamen Besuch bekommen. Zwei unbekannte Männer durchbrachen in der Tiefgarage eine Wand und drangen in die Büroräume des Ladens ein, wie die Ermittlungen der Polizei ergaben. Sie zerstörten die Alarmanlage, warteten ab, ob nicht doch Alarm ausgelöst wurde und plünderten dann den Laden vollständig aus. 140 Geräte im Gesamtwert von rund 85 000 Euro, vor allem iPhones und iPads, wurden gestohlen.

Schlechte Aufnahmen - keine verwertbaren Hinweise

Die Tat selber wurde zwar von einer Kamera aufgezeichnet, aber wegen der schlechten Lichtverhältnisse gab es wenig verwertbare Hinweise auf die Täter. Bei einem wollte man Geheimratsecken erkannt haben. Auch die gefundenen DNS-Spuren an einem Schraubenzieher und am Wanddurchbruch ließen sich nicht exakt jemanden zuordnen, wie der ermittelnde Beamte vor Gericht aussagte. In die Tiefgarage, die aus baulichen Gründen leer steht, waren die Einbrecher wohl über die Eingangstür des Wohnhauses gekommen. Die Ermittlungen seien aber im Haus im Sand verlaufen, sagte der Ermittler. Es handle sich um ein recht großes Wohnhaus mit vielen Parteien aus diversen Nationen. Es gebe ein Kommen und Gehen, deshalb sei die Haustüre häufig unverschlossen. Klar sei aber, dass die Täter umfangreiches Wissen über den Tatort gehabt haben müssen, um den Weg über den Wanddurchbruch in der Tiefgarage zu kennen. Das Ganze lasse auf einen professionellen und organisierten Diebstahl schließen.

Und jetzt kommt der Angeklagte ins Spiel. Ein Angestellter konnte sich erinnern, dass am Donnerstag zuvor zwei Männer kurz vor Ladenschluss um 18 Uhr in den Shop gekommen seien. Einer habe ihn in gebrochenem Englisch sehr vage allgemeine Fragen gestellt - unter anderem über eine mögliche Reparatur eines Mac-Computers. Das ganze Auftreten sei ihm seltsam vorgekommen.

Beamte tippen auf Dummheit

Die Polizei fragte daraufhin bei Apple die Identifizierungscodes der Geräte ab, ohne die die gestohlenen iPhones und iPads nicht aktiviert werden können. Und prompt wurde das erste aktiviert. Und zwar unter dem Namen des Angeklagten, was Richter Schindler etwas wunderte, da es doch eigentlich eine Dummheit sei, ein gestohlenes Gerät auf eigenen Namen zu registrieren. Der ermittelnde Beamte vermutete tatsächlich "Dummheit" oder Unwissenheit über die Weitergabe der persönlichen Daten. Ein Abgleich der Bilder von den beiden Männer im Laden mit der Person, die das Gerät aktiviert hat, ergab letztlich eine Übereinstimmung. Der 32-Jährige landete Anfang November in Rumänien in Auslieferungshaft, ehe er einen Monat später nach Deutschland überstellt wurde.

Vor dem Erdinger Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er nur wegen eines gebrauchten Motors für seinen deutschen Wagen nach Deutschland gekommen sei. Weil sein Handy kaputt gegangen sei, habe ihm ein rumänischer Bekannter, ein gewisser Doru Carlo, gesagt, dass man es in dem Laden reparieren könne. Seinen Begleiter, einen weiteren Rumänen, den er wegen des Transport des Motors nach Hause erst in Deutschland kennen gelernt habe, habe er mitgenommen, weil der Deutsch spreche. Auf wiederholte Nachfrage konnte er zwar Namen teilweise nennen, aber nur Vor- und Spitznamen. Hinweise, die in der Regel nichts bringen, sagte der Ermittler. Im Laden sei er nur kurz wegen des Ladenschlusses gewesen. Von einer Tiefgarage habe er nichts gewusst. Dass ihn sein Bekannter Carlo anschließend über den Laden etwas genauer ausgefragt habe, habe ihn aber schon ein wenig verwundert. Zur Tatzeit sei er aber schon wieder bei seiner Familie in Rumänien gewesen, wo er später auch von Carlo das iPhone geschenkt bekommen habe.

Das Schöffengericht wertet die Aussage als Geständnis zur Beihilfe, da er den Tätern Informationen gegeben habe, die zum Diebstahl führten. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaftforderung setzte es aber die Haftstrafe zur Bewährung auf drei Jahre aus. Die gestohlenen Geräte sind laut Polizei inzwischen größtenteils wieder aufgetaucht - weltweit. Die meisten in Israel, USA und Moldawien.

© SZ vom 20.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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